Wien – Die geplante Senkung der Gerichtsgebühren wird in den Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf des Justizministeriums überwiegend positiv beurteilt. Gleichzeitig wurde von einigen Interessensvertretern der Wunsch nach weiterer Gebührensenkung und Vereinfachung des Gesetzes laut. Die Begutachtungsfrist endete bereits am Mittwoch, der Parlaments-Beschluss ist für Dezember geplant. In Kraft treten soll das Gesetz Anfang 2016.

Die Arbeiterkammer (AK) begrüßte vor allem die geplante Reduktion der Gerichtsgebühren im Bereich des Pflegschafts- und Unterhaltsrechts. Diese Gebühren würden sich damit "in einer Höhe bewegen, welche sozial verträglich ist und einen adäquaten Zugang zum Recht auch für wirtschaftlich schwächere Personen ermöglicht".

Gebührenbefreiung "bei Erfüllung öffentlicher Aufgaben"

Für Abfragen aus dem Firmenbuch wünscht sich die AK eine Gebührenbefreiung für alle Rechtsträger, die Abfragen "bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben" durchführen. Das würde etwa auch eine Befreiung für die AK selbst, aber auch beispielsweise für die Gebietskrankenkassen bedeuten. Die Novelle sieht eine Befreiung für die Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) vor.

Grundsätzlich positiv bewertet die Novelle auch der Gemeindebund, vor allem in Hinsicht darauf, dass die Gebührenbefreiung aus dem Firmenbuch für Gebietskörperschaften "für den Amtsgebrauch" gilt. Der Gemeindebund will aber klargestellt haben, dass eine Befreiung auch dann möglich ist, wenn die Gemeinden eine Abfrage nicht nur für sich selbst, sondern für Gemeindebetriebe benötigt.

Ebenfalls positiv bewertete die Mietervereinigung den Entwurf. Angeregt wird in der Stellungnahme, den Zugang zum Recht auch im Bereich des Wohnrechtes "zur Absicherung des existenziellen Gutes Wohnen durch eine Befreiung bez Senkung der Gerichtsgebühren im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren zu erleichtern".

Seitens des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK) hieß es, man begrüße das Bemühen des Justizressorts um Gesetzes-Vereinfachung und Gebühren-Senkung. Letztere würde aber in "leider zu wenigen" Bereichen durchgeführt. Österreich sei das Land Europas, "das den höchsten Deckungsbeitrag an Gebühren für das Justizsystem hat".

Geringere Gerichtsgebühren

Neben der Senkung der Kosten für Firmenbuch-Abfragen (gemäß einer EU-Richtlinie) sieht die Novelle auch geringere Gerichtsgebühren beim Einlegen von Rechtsmitteln in Unterhalts-, Exekutions- oder Insolvenzverfahren vor. So soll etwa ein Rekurs gegen eine Unterhaltsentscheidung nie mehr als 27,40 Euro kosten. Für Minderjährige wird er weiterhin völlig gratis sein.

Außerdem wird es laut Entwurf künftig auch möglich sein, dass im Firmenbuch diakritische Zeichen ermöglicht werden. Dabei handelt es sich kleine Striche oder Zeichen (Häkchen, Kreise etc.) an bzw. über Buchstaben – etwa der "Hatschek" in slawischen Sprachen oder das "A mit Ringerl" im Skandinavischen. (APA, 12.11.2015)