Für die ÖVP ist der Bescheid des Unabhängigen Parteien-Transparenzsenats sicher schmerzlich. Insgesamt 400.000 Euro müssen die Schwarzen wegen zu hoher Wahlkampfkosten berappen, und im Gegensatz zum Team Stronach haben sie nicht einen milliardenschweren Parteigründer, der jederzeit Geld nachschießen kann.

Im Vergleich mit dem Koalitionspartner kann man nun die Frage stellen: Haben die Roten tatsächlich um vier Millionen Euro weniger im Nationalratswahlkampf ausgegeben, oder waren sie bei der Auslegung der Gesetze einfach geschickter? Denn Interpretationsspielraum lässt das Parteiengesetz recht viel, wie die ersten Bescheide des Transparenzsenats und die Einschätzung des Rechnungshofs zeigen. Vorfeldorganisationen sind plötzlich nicht mehr parteinah. Ob die von den Parteien gemeldeten Zahlen tatsächlich stimmen, weiß in Wahrheit niemand. Die Daten werden zwar von Wirtschaftsprüfern bestätigt – aber auch die können letztlich nicht in Eigeninitiative nachforschen. Der Rechnungshof ist nur amtlicher Beglaubiger.

Das Gesetz – zumindest in seiner derzeitigen Auslegung – ist also löchrig wie Schweizer Käse und muss dringend nachgeschärft werden. Eine Kontrollstelle, die nicht Einschau in die Buchhaltung nehmen kann, ist keine Kontrollstelle. Die Bürger haben aber ein Recht darauf, zu erfahren, was mit ihrem Steuergeld passiert und über welche Kanäle die Parteien sonst finanziert werden. (Günther Oswald, 16.11.2015)