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Schon jeder fünfte Österreicher hat einen All-In-Vertrag, sagt die Gewerkschaft.

Foto: reuters / martinez

Wien – Die geplanten Arbeitsmarktreformen sorgen für Debatten. Vertreter der Wirtschaft sind nicht gerade erfreut, dass die geforderte Arbeitszeitflexibilisierung hintangestellt wurde (mit Ausnahme der Reisezeiten), Maßnahmen zum Arbeitnehmerschutz aber sehr wohl kommen sollen. "Eine neue Belastung", schimpft die Wirtschaftskammer, "mehr Bürokratie", klagen die Steuerberater, "kontraproduktiv für Wirtschaft und Beschäftigung", reklamiert die Industriellenvereinigung.

Grund der Aufregung sind die von Sozialminister Rudolf Hundstorfer vorgelegten Schritte, um die Transparenz bei All-in-Verträgen zu erhöhen und Konkurrenzklauseln zu erschweren. Vor allem Verträge, in denen Überstunden durch eine Überzahlung pauschal abgegolten werden, sind der Gewerkschaft ein Dorn im Auge. Sie nähmen stark zu, deren Verbreitung mache laut Umfragen bereits 18 Prozent aus, und das einst für Führungskräfte gedachte Instrument werde zusehends "einfachen" Mitarbeitern aufgebürdet. Meint eben die Gewerkschaft.

Grundlohn eigens ausweisen

Hundstorfer teilt diese Ansicht und verpflichtet die Arbeitgeber in einem Gesetzesentwurf dazu, den Grundlohn eigens in den Vereinbarungen auszuweisen. Ist dies nicht der Fall, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den branchen- oder ortsüblichen Lohn. Das stelle die Praxis vor große Probleme, weil ortsübliches Gehalt "eine unbekannte Größe darstellt", schreibt die Wirtschaftskammer in ihrer Stellungnahme. Fast ident sieht das die Kammer der Wirtschaftstreuhänder, die von einer Regelung spricht, "die in Wahrheit niemandem dient". Die Industriellenvereinigung schlägt vor, das ortsübliche Gehalt durch die kollektivvertragliche Mindesteinstufung zu ersetzen.

Auch Änderungen beim Dienstzettel sind nicht ganz unumstritten: Der Sozialminister will, dass künftig nicht mehr auf kollektivvertragliche oder gesetzliche Grundlöhne und -gehälter verwiesen wird, sondern diese beziffert werden. Das soll die Transparenz erhöhen. Die Rechtsanwälte begrüßen den Schritt zwar, wünschen sich aber auch das Ausweisen der Lohnnebenkosten. Damit könnte auch bei den Abgaben "die nötige Transparenz" erzeugt werden, heißt es vonseiten der Standesvertretung. Die Wirtschaftskammer bemängelt wiederum die vorgesehene Verpflichtung, dem Arbeitnehmer bei jeder Änderung des Grundlohns (außer im Wege der Kollektivvertragsanpassung) einen neuen Dienstzettel auszustellen.

Beschränkung von Konkurrenzklauseln

Auch bei der geplanten Beschränkung von Konkurrenzklauseln gibt es Widerstand. Die Grenze, ab der solche Auflagen erlaubt sind, wird stark angehoben. Zudem werden dabei die Sonderzahlungen ausgeblendet. Das lehnt die Industriellenvereinigung ab, die das Vorhaben als "unsachgerecht" bezeichnet. (as, 21.11.2015)