Die Versorgung schwer- und todkranker Menschen in Österreich soll ausgebaut werden. Diese wichtige Entscheidung fiel im Parlament bereits im Frühjahr. Abgesehen davon, dass die Finanzierung erst in den Finanzausgleichsverhandlungen geklärt werden soll, hat dieser Beschluss den Haken, dass man die Sterbehilfe-Debatte in Österreich damit offenbar für abgeschlossen erklärte. Viele wichtige Fragen blieben aber offen.

Patienten plagt nach wie vor die Angst, lange leiden zu müssen, wenn sie sterben. Ärzte fürchten wiederum, vor dem Richter zu landen, wenn sie nicht bis zuletzt lebenserhaltende Schritte setzen. Lebenserhaltung ist und bleibt oberstes Prinzip in der Medizin. Wenn aber der Sterbeprozess begonnen hat, muss es gestattet sein, auf sogenannte Komforttherapie umzustellen – mit dem obersten Ziel, Leiden zu lindern. Die Bioethikkommission empfahl schon im März eine Präzisierung der Rechtslage – was nicht geschehen ist. Zugleich muss die Verbreitung palliativmedizinischen Wissens in der Ärzteschaft vorangetrieben werden.

Weiters erfolgt die Versorgung Schwerkranker in einem Gesundheitssystem, in dem das Arzt-Patient-Gespräch kaum honoriert wird. Viele wissen nicht, was ihr Arzt darf. Mediziner kennen hingegen selten den Patientenwillen. Gespräche sollten gefördert und die schriftliche Patientenverfügung vereinfacht werden. Doch über all das wird geschwiegen – und Betroffene bleiben mit ihrer Angst allein. (Gudrun Springer, 29.11.2015)