Auch die Rechtsanwälte kritisieren mangelhaften Rechtsschutz beim aktuellen Entwurf zum Staatsschutzgesetz. Das Einsetzen eines Rechtsschutzbeauftragten sei "Augenauswischerei", sagte Bernhard Fink, Vorsitzender des Arbeitskreises Grund- und Freiheitsrechte des Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK), am Dienstag auf Anfrage. Er stellte auch eine mögliche Verfassungsbeschwerde in den Raum.

"Das ist keine richterliche Kontrolle und das ist keine Rechtsstaatlichkeit"

Zwar muss der vorgesehene Rechtsschutzbeauftragte laut Entwurf zehn Jahre lang als Richter oder Staatsanwalt gearbeitet haben, als Richter agieren würde er allerdings nicht, gibt Fink – wie auch zuvor die Richtervereinigung – zu bedenken. "Das ist keine richterliche Kontrolle und das ist keine Rechtsstaatlichkeit", kritisiert er. Betroffene könnten sich zwar an den Rechtsschutzbeauftragten wenden, aber: "Wie erfährt man überhaupt, dass man betroffen ist?" Rechtsschutz sieht der ÖRAK, der weiter "vehement" gegen das geplante Gesetz ist, keinen gegeben.

"Gruppierungen"

Auch weitere Schwachstellen ortet Fink im Entwurf. So sei nicht klar ersichtlich, was etwa "Gruppierungen", die beobachtet werden könnten, sein sollen. Der Anwalt sieht dabei sogar seine eigene Branche, aber etwa auch Medien-Redaktionen gefährdet. Grund- und Freiheitsrechte würden so "Stück für Stück ausgehöhlt", befürchtet der Jurist. Künftige Skandale seien so programmiert. Bereits in den 1990er-Jahren sei der Staatsschutz, damals noch Staatspolizei, dafür heftig kritisiert worden. "Das ist jetzt die Potenzierung des ganzen", fürchtet Fink.

Die Rechtsanwaltskammer behält sich nun höchstgerichtliche Schritte bei einer möglichen Umsetzung des Gesetzes vor. Fink: "Wir werden uns auch weiterhin dagegen wehren und überlegen, den Verfassungsgerichtshof anzurufen." (APA, 1.12. 2015)