Wien/Linz – Der Bürgermeister der oberösterreichischen Gemeinde Molln, Fritz Reinisch (ÖVP), der als falscher Kandidat die Bürgermeister-Stichwahl am 11. Oktober gewann, will erst nach dem Budgetbeschluss entscheiden, wie es weitergehen soll. Der Verfassungsgerichsthof hatte die Wahl vergangene Woche nicht aufgehoben

Bei der Bürgermeisterwahl am 27. September waren in der 3.500-Einwohner-Gemeinde drei Stimmen falsch in den Computer eingegeben worden – mit dem Ergebnis, dass der ÖVP-Kandidat Reinisch auf Platz zwei und Bürgerlisten-Kandidat Andreas Rußmann auf Platz drei gereiht wurde. Womit Reinisch in die Stichwahl gehen konnte und am 11. Oktober auch prompt zum Bürgermeister gewählt wurde.

Der Verfassungsgerichtshof hat die Wahlanfechtung von ÖVP, SPÖ und Bürgerliste zurückgewiesen. Gegen das Ergebnis des ersten Wahlgangs wurde aber kein Einspruch erhoben. Es wurde also kundgemacht, nicht beeinsprucht – und ist damit gültig. Somit wurde auch die Stichwahl regelkonform durchgeführt. Das offensichtlich fehlerhafte Zustandekommen des Wahlergebnisses im ersten Wahlgang habe – weil kein fristgerechter Einspruch erfolgte – nicht mehr aufgegriffen werden können.

"Budget abwarten"

Reinisch hatte ursprünglich erklärt, auf das Amt zu verzichten, weil es ihm nicht zustehe – trat es dann aber doch an. Nach dem Urteil des Höchstgerichts wollte er sich dieses noch genau ansehen. Nun sagt er: "Ich will die Entwicklung der Budgetgestaltung abwarten." Er berief sich dabei auf Gespräche mit den anderen Fraktionen SPÖ, FPÖ und Bürgerliste. Die Finanzen stehen am 10. Dezember auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Etwa eine Woche später soll über das weitere Vorgehen entschieden werden, kündigte Reinisch an. (APA, 1.12.2015)