Die Absicht der Innenministerin ist sicher löblich. Viele Menschen sind nach den Anschlägen von Paris zutiefst verunsichert. Sie fragen sich: Sind solche terroristischen Attacken auch bei uns möglich? Tun die Behörden genug, um sie zu verhindern?

Die nun geplante Meldepflicht für potenzielle Gefährder nach dem Vorbild der Hooligan-Regelung wird aber kaum dabei helfen können, tatsächliche Fanatiker zu stoppen. Jihadisten sind nicht mit Hooligans vergleichbar. Die Schwierigkeit beginnt schon bei der Abgrenzung von gefährdeten Orten. Im Fall der Hooligans ist das relativ leicht: Spiel X am Tag Y. Müssen sich die Rowdys während dieses Matches in einer Polizeidienststelle aufhalten, können sie im Stadion nicht für Krawall sorgen.

Für Terroristen gibt es aber unzählige mögliche Anschlagsorte an jedem einzelnen Tag des Jahres. Als möglicherweise gefährlich eingestufte Personen einmal oder auch mehrmals zu einer Rechtsbelehrung vorzuladen kann dieses Dilemma nicht lösen. Klar ist aber auch, dass Menschen, die sich nachweislich im Bürgerkriegsgebiet Syrien aufgehalten haben, von den Behörden genauestens beobachtet werden müssen. Deradikalisierungsprogramme und/oder psychologische Betreuung wird in vielen Fällen nötig sein. Zur Kontaktherstellung kann auch die Meldepflicht sinnvoll sein. Man sollte nur nicht glauben, dass die Gefahr eines Anschlags dadurch geringer wird. (Günther Oswald, 1.12.2015)