Die EU-Justizminister werden am Donnerstag bei ihrem Treffen in Brüssel über Hasspostings im Internet und Fremdenfeindlichkeit im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise diskutieren. Anpassungen der Möglichkeiten zur Strafverfolgung im digitalen Zeitalter sollen besprochen werden, etwa, ob es für die Zusammenarbeit mit ausländischen Providern eine europäische Rechtsgrundlage geben soll.

Die Bekämpfung der Fremdenfeindlichkeit wird auf Grundlage eines Berichts des luxemburgerischen EU-Ratsvorsitzes erörtert werden. Bei der Strafverfolgung sollen sich die Justizminister dazu äußern, was prioritär erforderlich wäre, hieß es am Mittwoch in EU-Ratskreisen.

Einigung der Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit

Die Justizminister wollen am Donnerstag auch eine Einigung der Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit bezüglich des ehelichen Güterrechts sowie der vermögensrechtlichen Auswirkungen eingetragener Partnerschaften erreichen. Hier geht es darum, welcher Staat für ein Verfahren nach einer Trennung bzw. Scheidung zuständig ist. Insbesondere die Güteraufteilung bei Vermögen in mehreren Staaten soll erleichtert werden. Eine politische Einigung stehe in dieser Frage aber auf wackeligen Beinen, hieß es im Vorfeld in Brüssel. Polen und Ungarn lehnen die Vollstreckung von eingetragenen Partnerschaften ab. Notfalls könnten die anderen EU-Staaten im Rahmen einer "verstärkten Zusammenarbeit" eine solche Regelung verabschieden.

Eingetragene Partnerschaften bzw. die Homo-Ehe, die gleichgeschlechtliche Beziehungen rechtlich absichern, gibt es nicht in allen EU-Staaten. In Österreich beispielsweise wurde 2010 nicht die Ehe für homosexuelle Paare geöffnet, sondern die eingetragene Partnerschaft als eigenes Rechtsinstitut eingeführt.

Bekämpfung von Betrug

Erneut auf der Tagesordnung steht auch die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft zur besseren Bekämpfung von Betrug. Das wurde von der EU-Kommission bereits im Juli 2013 vorgeschlagen, bisher gab es im Rat, in dem die 28 EU-Staaten vertreten sind, dazu aber noch keine Einigung. Am Donnerstag wollen die Justizminister über die Zuständigkeit und auch den Deliktkatalog beraten. Ein umstrittener Punkt ist etwa, ob auch die Umsatzsteuer mit einbezogen werden soll. Unklar blieb vorerst auch, wie viele EU-Staaten überhaupt mitziehen werden, Großbritannien hat sich bereits dagegen ausgesprochen.

Zuständig soll ein Europäischer Staatsanwaltschaft etwa dann sein, wenn es einen Förderbetrug zum Nachteil der EU gibt – also immer dann, wenn die finanziellen Interessen der EU betroffen sind. Die Anklage wird auf jedem Fall in den nationalen Gerichten erhoben. (APA, 2.12. 2015)