Brüssel – Im Kampf gegen "Foreign Fighters" hat die EU-Kommission schärfere Gesetze vorgeschlagen. Nach einem am Mittwoch verabschiedeten und vom Ersten Vizepräsidenten der EU-Kommission, Frans Timmermans, vorgestellten Richtlinienentwurf sollen Reisen zu terroristischen Zwecken innerhalb und außerhalb der EU unter Strafe gestellt werden.

Ebenfalls kriminalisiert werden demnach die Finanzierung, Organisation und Vermittlung von solchen Terrorreisen sowie logistische und materielle Unterstützung. Auch die Teilnahme an Terrorausbildung wird demnach kriminalisiert. Mit dem Vorschlag sollen auch die Terrorismusfinanzierung und die Rekrutierung sowie die Verbreitung von Propaganda, auch über das Internet, verschärft werden.

Aktionsplan gegen Waffenhandel

Die EU-Kommission stellte am Mittwoch außerdem einen Aktionsplan gegen den illegalen Handel mit Feuerwaffen und Sprengstoffen vor. Demnach sollen die EU-Staaten ihre Analyse zum illegalen Waffenhandel verstärken. Entsprechende Kontrollen an den Grenzen durch Polizei und Zoll müssen verschärft werden. Der Plan sieht auch eine größere Rolle für Europol im Kampf gegen den Online-Waffenhandel vor. Die Zusammenarbeit mit Drittstaaten wie den Balkan-Ländern, der Ukraine, der Türkei und den nordafrikanischen Staaten soll verstärkt werden.

Im Kampf gegen den Terrorismus hat die EU-Kommission bereits unmittelbar nach den Anschlägen in Paris schärfere Vorschriften für den Erwerb von Schusswaffen vorgeschlagen. Demnach dürften Schusswaffen, ihre Bestandteile und Munition nicht mehr über das Internet verkauft werden. Außerdem will die EU-Behörde striktere Regeln für halb-automatische Waffen, die unter keinen Umständen mehr an Privatpersonen abgegeben werden dürften, auch wenn sie deaktiviert wurden. Auch Signal-gebende Waffen, die zur Lebensrettung eingesetzt werden, sollen nunmehr von den EU-Vorschriften erfasst werden, weil auch sie zu Feuerwaffen umgebaut werden könnten.

Nach dem Plan der EU-Kommission müssen die EU-Staaten künftig nationale Register über deaktivierte Feuerwaffen und ihre Besitzer führen. Für die Durchsetzung der EU-Vorschriften sind die EU-Staaten zuständig. Auch Ausnahmebestimmungen für Waffensammler sollen gestrichen werden. (APA, 2.12.2015)