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Je Smartphone erhalten die Verwerter künftig 6,25 Euro.

Nachdem sich vor wenigen Wochen in Österreich die Verwertungsgesellschaften und der Handel auf Tarife zur sogenannten "Festplattenabgabe" auf Smartphones und einige andere elektronische Geräte geeinigt haben, gibt es nun auch in Deutschland ein Ergebnis. Hier haben sich die Verwerter nun mit Herstellern und Importeuren auf die Höhe der Abgaben festgelegt, wie der Spiegel berichtet.

Vorausgegangen war der Abmachung ein jahrelanger Streit. Für zahlreiche Geräte, etwa Drucker, USB-Sticks. MP3-Player und PCs mussten bisher bereits Gebühren abgeführt werden, nun gesellen sich Smartphones und Tablets hinzu.

Zwei Tablet-Kategorien

Für die Handys werden 6,25 Euro pro Gerät fällig, für Tablets 8,75 Euro. Hersteller und Händler, die Mitglied des Branchenverbandes Bitkom sind, erhalten Nachlass. Für sie gilt ein Tarif von fünf bzw. sieben Euro.

Bei Tablets wird zudem zwischen privater und beruflicher Nutzung unterschieden. Die sieben Euro gelten in ersterem Falle, wer ein Tablet zur Verwendung als Arbeitsgerät anschafft, zahlt 2,80 Euro. Rückwirkend bis 2012 wurden für die Vorjahre ebenfalls Tarife festgelegt, die allerdings deutlich niedriger angesetzt sind.

Abschluss niedriger als ZPÜ-Wunsch

Die Bitkom betont, dass man einen Abschluss im Sinne seiner Mitglieder erzielt habe, da die vereinbarten Sätze deutlich unter der Erstforderung der Zentralstelle für private Überspielungsrechte liegen. Diese hatte 2011 36 Euro für Handys mit Touchdisplay und acht GB Speicher oder mehr, 16 Euro für Touchscreen-Telefone mit weniger als acht GB Speicher sowie zwölf Euro für Handys ohne berührungsempfindlichem Bildschirm gefordert.

Man schätzt, dass die Abgaben den Verwertern zusätzlich 170 Millionen Euro im Jahr bringen wird. Diese verteilen das Geld unter sich nach einem festgelegten Schlüsseln. Die einzelnen Gesellschaften,wie etwa der Musikverband Gema oder die Autorenvereinigung VG Wort, sind schließlich für die Auszahlung an die eigentlichen Urheber zuständig. (gpi, 03.12.2015)