ORF-Plan: Ab Frühjahr 2017 mehr Gebühren für den ORF.

Foto: Standard-Grafik

Wien – Der ORF hat sich auf einen Termin für die nächste Gebührenerhöhung festgelegt – wenige Wochen vor dem letztmöglichen Termin laut Gesetz und EU-Vorgaben: Ab dem zweiten Quartal 2017, voraussichtlich Mai, soll das Publikum wieder mehr für den ORF und seine Programme zahlen. Das geht aus der gerade an die Stiftungsräte verschickten mittelfristigen Finanzvorschau des ORF-Managements für 2016 bis 2020 hervor.

70 Millionen

Auf den ersten Blick scheint die ORF-Führung mit einer ziemlich satten Gebührenerhöhung zu kalkulieren: Gut 70 Millionen Euro mehr will der ORF im ersten vollen Jahr der erhöhten Programmentgelte – also 2018 – nach STANDARD-Infos aus Gebühren einnehmen. Das wären – bei derzeit rund 600 Millionen Euro Gebühreneinnahmen im Jahr – fast zwölf Prozent mehr.

Kenner der Materie verneinen zwölf Prozent als zu hoch. Die kolportierten 70 Millionen Euro enthalten offenbar auch die jährlichen Einnahmensteigerungen, die die GIS auch ohne Gebührenerhöhung schafft. Sie bewegen sich laut ORF-Kennern um rund vier Millionen Euro mehr pro Jahr.

Sieben bis zehn Prozent

Der ORF soll die nächste Gebührenerhöhung für die Finanzvorschau – noch ist das kein Gebührenantrag – grob an den Inflationsraten seit der letzten orientiert haben. Im Juni 2012 erhöhte der ORF zuletzt – damals um sieben Prozent und unter der Inflationsrate seit der letzten Anpassung 2008 um acht Prozent.

Erst bestellen, dann zahlen

Mit den jährlichen Inflationsraten seit 2011 kommt man in die Gegend von sieben Prozent Steigerung. Nimmt man 2011, das Jahr des letzten Gebührenantrags dazu, erreicht man rund zehn Prozent. In dieser Bandbreite dürfte sich der nächste Antrag bewegen – über den der Stiftungsrat des ORF laut interner Planung im Dezember 2016 abstimmen soll. Nicht zufällig erst nach der Bestellung des nächsten ORF-Generaldirektors am 9. August 2016 und der Bestellung der ORF-Direktoren im September 2016.

Alle fünf Jahre

Nach dem ORF-Gesetz (und einem EU-Beihilfenverfahren) muss der ORF zumindest alle fünf Jahre neu kalkulieren, wieviel Gebühren er für die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags braucht.

Für eine Gebührenerhöhung muss der Stiftungsrat des ORF dem Antrag der Geschäftsführung zustimmen, der ORF-Publikumsrat kann eine Erhöhung über ein paar Wochen verzögern, aber nicht verhindern. Die Medienbehörde KommAustria muss prüfen, ob der Antrag gerechtfertigt ist.

Gebühren-Lücke Streaming

Wohl auch nach der nächsten Generalswahl dürfte der ORF vehementer darauf drängen, die Gebührenpflicht auf Streaming von ORF-Programmen zu erweitern. Der Verwaltungsgerichtshof entschied im Sommer bei webbasierter Nutzung von Radioprogrammen gegen die Gebührenpflicht – Streaming sei schließlich nach technischer Definition kein Rundfunkempfang.

Die Entscheidung der Höchstrichter war wirtschaftlich zunächst eher undramatisch: In den Monaten danach meldeten sich rund 1500 Haushalte mit dem Argument ab, dem ORF entgingen dadurch rund 120.000 Euro.

Einer Haushaltsabgabe wie in Deutschland und der Schweiz – alle Haushalte bis auf wegen niedriger Einkommen befreite müssen für den Rundfunk zahlen – sieht ORF-Chef Alexander Wrabetz seit längerem skeptisch: Andere Medien, etwa Zeitungen, wollen aus einer solchen Medienabgabe höhere Förderungen finanzieren. Das könne, so argumentierte der ORF-Chef, auf Kosten der ORF-Einnahmen gehen. (red, 8.12.2015)