Wenn in Österreich ein Politiker von Schwarz oder Rot einen Vorschlag macht, der der anderen Partei zugute kommen könnte, ist Vorsicht angebracht. Noch bevor sich ÖVP und SPÖ auf Kandidaten für die Bundespräsidentschaftswahl geeinigt haben, schlägt nun Justizminister (und möglicher Hofburganwärter) Wolfgang Brandstetter (ÖVP) vor, dass künftig Bundespräsidenten auch nach ihrer Amtszeit weiter das Land repräsentieren sollen.

Das klingt erstens seltsam, weil Brandstetter selbst als Kandidat im Gespräch ist, und so eine Aufwertung für seinen möglicherweise zukünftigen Job vorschlägt.

Das klingt zweitens nach einem Vorschlag für einen Deal. Die schwarze Seite der Macht könnte es damit der roten leichter machen, bei der kommenden Wahl einen gemeinsamen Kandidaten mit ÖVP-Hintergrund (Erwin Pröll? Brandstetter selbst?) ins Rennen zu schicken, wenn Heinz Fischer quasi in Altersteilzeit ein wenig weiter machen kann.

Dieser Vorschlag ist aber auch abzulehnen, wenn es zu keinem derartigen großkoalitionären Abtausch kommen sollte. Er ist nämlich auch mit Geld des Steuerzahlers verbunden. Wenn man wie vom Justizminister angeregt das deutsche Modell in Österreich anwenden würde, dann müsste Herr und Frau Österreicher für Heinz Fischer ein Büro und sonstige Aufwendungen bezahlen. In Deutschland haben die Ex-Präsidenten auch Altersbezüge von rund 217.000 Euro im Jahr.

Steuergeldverschwendung ersten Grades

Was für Deutschland auf Grund der internationalen Wichtigkeit und der damit verbundenen Menge an Terminen noch eher Sinn macht, aber in Wahrheit auch längst hinterfragt werden sollte, wäre für das kleine Österreich eine Geldverschwendung ersten Grades. Für die Termine, die es zu besetzen gilt, gibt es bereits genügend Politiker. International kann sich der Präsident mit Kanzler und Außenminister abstimmen, für die Eröffnung der Kreisverkehre im Inland steht eine Armada an Landespolitikern parat.

Noch dazu macht es keinen Sinn, wenn ein gewählter Bundespräsident sich von einem Alterspräsidenten reinpfuschen lassen müsste. Ein mögliches Szenario für einen Interessenkonflikt: Der oder die neue gewählte Bundespräsident/in will einen bestimmten Kanzler angeloben, der Altpräsident aber nicht – oder umgekehrt. Man wird schließlich in das Amt gewählt, weil man einem Kandidaten diese Entscheidungskraft zumutet. Es kann nur eine/n geben, der/die die Entscheidungen für das Land trifft und dann dafür auch gerade steht. Bis zur nächsten Wahl. Statt zu diskutieren, wie das Bundespräsidentschaftsamt noch teurer wird, sollte man eher nach Einsparungsmöglichkeiten suchen. (Rainer Schüller, 19.12.2015)