München – Der Sammler Cornelius Gurlitt hat seine Kunstschätze im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte an das Kunstmuseum Bern vererbt. Das geht aus einem medizinischen Gutachten hervor, dessen Ergebnis das Oberlandesgericht (OLG) München am Dienstag in München bekanntgab. Danach war Gurlitt an dem Tag, an dem er das Testament verfasste, testierfähig.

Über das Ergebnis des 146 Seiten langen Sachverständigengutachtens hatten schon einige Medien berichtet. Gurlitt war 2014 im Alter von 81 Jahren gestorben und hatte seine Gemälde und Kunstwerke dem Museum vererbt. Seine Cousine Uta Werner zog jedoch seine Zurechnungsfähigkeit in Zweifel und focht das Testament an. Nach einer Niederlage vor dem Amtsgericht München legte sie Rechtsmittel ein. Die Prozessbeteiligten haben nun bis zum 1. Februar Zeit, sich zum Gutachten zu äußern. Wann das Gericht über die Rechtmäßigkeit des Testaments entscheidet, ist noch unklar. (APA, 22.12.2015)