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Foto: Reuters/Snyder

Wien – Die besten Argumente für die Kritiker der Investitionsgerichtsbarkeit liefern Konzerne wie Vattenfall. Der schwedische Energieriese verklagt Deutschland vor einem internationalen Schiedsgericht, weil die Bundesrepublik aus der Atomenergie aussteigen wird.

Solche Klagen von Konzernen gegen Staaten könnten bald zum Alltag in Europa werden, warnen NGOs wie Greenpeace und Attac regelmäßig. Denn die EU-Kommission verhandelt gerade mit den USA über das Freihandelsabkommen TTIP, bei dem ebenfalls ein Investitionsschutzmechanismus vorgesehen werden soll.

Auch der vorsichtige Hinweis darauf, dass eine Klage per se nicht problematisch ist – das Entscheidende in einem Rechtsstaat sind die Urteile -, konnte die Kritiker nicht besänftigen.

Verpackungsvorschrift

Doch nun ist in einem der vielbeachteten Investitionsstreitverfahren ein Urteil ergangen, das den Kritikern des Systems Wind aus den Segeln nehmen könnte. Denn der US-Tabakkonzern Philip Morris hat einen Prozess gegen Australien vor dem Permanent Court of Arbitration verloren. Der Tabakkonzern hat dies vergangene Woche bereits vermeldet, am Freitag hat das internationale Schiedsgericht bestätigt.

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Philip Morris hatte gegen ein Gesetz in Australien geklagt, das festschreibt, wie Zigarettenschachteln auszusehen haben. So ist festgelegt, dass auf 75 Prozent der Packungsoberfläche ein Schockbild zu sehen sein muss, mit dem die Gefahren des Rauchens verbildlicht werden sollen. Der Markenname darf nur klein abgebildet werden.

"Enteignung"

Durch die Gesetze sei es dem Konzern nicht mehr erlaubt, seinen Markennamen zu nutzen, was einer Enteignung gleichkomme, argumentiert Philip Morris. Der Ansatz ist neu. Noch nie wurde eine gesundheitspolitische Maßnahme eines Staates als Enteignung eingestuft. Das Schiedsgericht mit Sitz in Den Haag hat die Klage des Tabakkonzerns aus formalen Gründen zurückgewiesen. Noch ist unklar, warum das Urteil bisher nicht öffentlich ist.

Philip Morris hatte die Klage von einer Niederlassung in Hongkong eingebracht und sich auf ein Investitionsschutzabkommen zwischen Australien und der chinesischen Sonderverwaltungszone berufen. Australien argumentierte, dass der Konzern seine Struktur extra umgebaut habe, um die Klage erheben zu können, und bat deshalb um Zurückweisung. Philip Morris hat neben Australien auch Uruguay wegen ähnlicher Gesetze geklagt – hier gibt es bisher kein Urteil.

Eine Niederlage droht dem Tabakkonzern auch in der EU. Philip Morris hat in Großbritannien gegen die Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie geklagt. Auch hier geht es um Vorschriften zu Zigarettenverpackungen. Der Fall landete wegen Auslegungsfragen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Generalanwältin Juliane Kokott sieht in der Tabakrichtlinie keinen Verstoß gegen das Unionsrecht, wie am Freitag bekannt wurde. Die EuGH-Richter folgen den Empfehlungen der Generalanwälte im Regelfall. (szi, 25.12.2015)