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Mit 2016 änderte sich – wegen der Steuerreform – steuerrechtlich so einiges. Was, erklärt Franz Haimerl, Steuerberater und Initiator des StartupLeitner Axelerators SLAX, einem Mentoring-Programm für Gründer:

1. Abschaffung der Gesellschaftsteuer

Mit der Gründung einer GmbH fallen Kosten an. Unter anderem ist ein Prozent Gesellschaftsteuer vom eingezahlten Kapital abzuführen. Am 1. Jänner 2016 wurde die Gesellschaftsteuer aber abgeschafft, was zu einer Stärkung der Eigenkapitalausstattung führen soll.

2. Forschungsprämie

Unternehmen erhielten bisher eine Forschungsprämie von zehn Prozent für Forschungsaufwendungen aus eigenbetrieblicher Forschung vom Finanzamt zurückerstattet. Mit Jänner steigt diese Prämie auf zwölf Prozent.

Prämienbegünstigt werden Aufwendungen zur Forschung und experimentellen Entwicklung. Das bedeutet, dass sowohl Grundlagenforschung als auch angewandte und experimentelle Forschung im Produktions- und Dienstleistungsbereich gefördert werden. Dies betrifft auch bestimmte Softwareentwicklungen.

3. Steuerlichen Begünstigung bei Mitarbeiterbeteiligungen

Generell können Beteiligungen am Unternehmen unentgeltlich oder verbilligt an Mitarbeiter abgegeben werden. Dafür steht ein steuerlicher Freibetrag pro Mitarbeiter und Jahr in der Höhe von 1460 Euro zu. Mit 2016 wurde der Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen von 1460 Euro auf 3000 Euro angehoben.

Für die Mitarbeiterbeteiligung müssen zwei Kriterien erfüllt sein: Alle Arbeitnehmer – oder zumindest eine bestimmte Gruppe – muss davon einen Vorteil haben und die Beteiligung muss vom jeweiligen Mitarbeiter mindestens fünf Jahre gehalten werden.

4. Begünstigungen bei Elektroautos

Wer darüber nachdenkt, ein Firmenauto anzuschaffen, sollte auch ein Elektroauto in Erwägung ziehen. Denn seit Jänner sind die Anschaffungskosten von Elektroautos im Gegensatz zu anderen PKW vorsteuerabzugsberechtigt. Der volle Vorsteuerabzug steht bei Anschaffungskosten bis zu 40.000 Euro netto zu – und gilt auch für laufende Kosten für das Auto.

Achtung: Betragen die Anschaffungskosten mehr als 40.000 Euro, kommt es (bis zu 80.000 Euro) zu einem aliquoten Vorsteuerabzug. Überschreiten die Anschaffungskosten 80.000 Euro, entfällt die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges ganz.

5. Registrierkassenprämie von 200 Euro

Mit Jänner startete die Registrierkassenpflicht für Unternehmer mit einem Jahresumsatz über 15.000 Euro und Barumsätzen über 7500 Euro. Das gilt, wenn beide Umsatzgrenzen überschritten werden und keine Ausnahmeregelungen zur Anwendung kommen. Zur Losungsermittlung müssen alle Bareinnahmen mit einer elektronischen Registrierkassa, einem Kassensystem oder sonstigen elektronischen Aufzeichnungssystemen einzeln erfasst werden. Für die Anschaffung von Registrierkassen wird eine Prämie in der Höhe von 200 Euro gewährt.

Hinweis: Wer bereits 2015 in eine Registrierkasse investiert hat, kann bei der Steuererklärung 2015 eine Prämie in der Höhe von 200 Euro beantragen.

6. Sozialversicherung

Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage beträgt seit Anfang dieses Jahres 4860 Euro brutto pro Monat, was einer Erhöhung von 210 Euro im Vergleich zum Jahr 2015 entspricht.

7. Gutscheine für Mahlzeiten

Gutscheine für Mahlzeiten an Mitarbeiter sind bis 4,40 Euro pro Arbeitstag weiterhin steuerfrei, wenn sie nur am Arbeitsort oder zur Konsumation in einer Gaststätte eingelöst werden. Die Voraussetzung der "nahe gelegenen" Gaststätte entfällt.

8. Geringfügigkeitsgrenze

Die Geringfügigkeitsgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt. Für das Jahr 2016 liegt sie bei 415,72 Euro monatlich.

9. Umsatzgrenze für Kleinunternehmer

Als Kleinunternehmer gilt umsatzsteuerlich, wer einen Jahres-Nettoumsatz von bis zu 30.000 Euro erwirtschaftet. Dadurch ist der Unternehmer von der Umsatzsteuer befreit. Bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung darf folglich keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden. Gleichzeitig geht der Vorsteuerabzug für alle damit zusammenhängenden Ausgaben verloren.

Hinweis: Oft ist nicht ganz klar, ob die Kleinunternehmergrenze überschritten ist oder nicht. Bei einer GmbH ist der Zeitpunkt der Rechnungslegung relevant. Beim Einnahmen-Ausgaben Rechner ist das Datum des Zahlungseingang bzw. Zufluss des Entgeltes ausschlaggebend.

Achtung: Beläuft sich der Umsatz knapp an der Kleinunternehmergrenze, sollte rechtzeitig geprüft werden, ob die Umsatzgrenze von 30.000 Euro netto im laufenden Jahr überschritten wird. Wird die Grenze innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren einmalig um 15 Prozent überschritten, ist dies unschädlich.

10. Ende der Aufbewahrungspflicht aus 2008

Mit dem Jahr 2015 endete auch die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere des Jahres 2008 aus. Diese können nun vernichtet werden, mit Ausnahme von:

- Unterlagen betreffend Gebäuden, für die ein Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde, sind (aufgrund der Ausweitung des Vorsteuerberichtigungszeitraumes) 22 Jahre aufzubewahren.
- Unterlagen für Gebäude, für die noch der zehnjährige Berichtigungszeitraum anwendbar ist, sind zwölf Jahre aufzubewahren.
- Unterlagen, die in einem anhängigen Beschwerdeverfahren von Bedeutung sind.
- Unterlagen, die für eine allfällige zivilrechtliche Beweisführung notwendig sein könnten (zum Beispiel Arbeits- und Bestandverträge, wesentliche Kaufverträge, etc.).
- Im Zusammenhang mit der seit 2012 anzuwendenden Immobilienbesteuerung empfehlen wir eine (unbefristete) Evidenzhaltung der Anschaffungs- und Herstellungskosten von Grundstücken und Gebäuden. (red, 18.1.2016)