Bild nicht mehr verfügbar.

Die Rechte von Kröten sollen auch künftig bei Umweltverträglichkeitsprüfungen berücksichtigt werden.

Foto: dpa

Wien – Wachtelkönig und Kröten gehören gemeinhin zu den größten Hürden bei Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dennoch bleibt ihr Schutz mit der geplanten Änderung des UVP-Gesetzes gewahrt. Es sind vielmehr Rechte und Einfluss von Bürgerinnen und Bürger, die beschnitten werden sollen.

Eingebracht wird der Abänderungsentwurf zum UVP-Gesetz in der Nationalratssitzung am Mittwoch offiziell von Abgeordneten, er stammt freilich aus der Feder von Beamten des Wirtschaftsministeriums. Sie haben den Antrag in enger Abstimmung mit Verkehr- und Umweltministerium erarbeitet, wie im Wirtschaftsressort betont wird.

Er sieht kleine Änderungen mit großer Wirkung vor: Großprojekte wie Autobahnauf- und -abfahrten oder -rastplätze, die schutzwürdiges Gebiet der "Kategorie E" berühren, benötigen künftig keine UVP mehr. "Kategorie E" umfasst freilich nicht seltene oder vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten, sondern schutzwürdige Siedlungsgebiete, also die Anrainer.

Freie Hand

Geht der Antrag, der keiner parlamentarischen Begutachtung unterzogen wurde, durch, hat die Asfinag künftig freie Hand, wenn eine zusätzliche Autobahnauffahrt oder ein neuer Lkw-Rastplatz gebaut werden soll. Anrainer können nicht mehr darauf vertrauen, dass Auswirkungen des Bauprojekts wie Lärm, Luft und Verkehrsaufkommen auf ihren Lebensraum im Rahmen einer UVP geprüft werden. Bisher gab es Ausnahmen nur für Sanierungsarbeiten oder den Ausbau bestehender Anschlussstellen oder Umbauten.

"Kein Bürger, kein Gewerbetrieb kann so vorgehen", echauffiert sich der grüne Verkehrssprecher Georg Willi, "die Regierung schafft Bürgerrechte per Anlassgesetzgebung ab."

Sanieren will der Gesetzgeber jene Genehmigungsverfahren, bei denen Anrainern – zu Unrecht, wie der Europäische Gerichtshof sagt – ihr Beschwerderecht im UVP-Verfahren verwehrt wurde. Vor dem 15. April 2015 genehmigte, aber gerichtlich bekämpfte Projekte können bis zu drei Jahre nach Aufhebung des Bescheids weitergebaut werden.

Energiegesetz ohne Power

Im Bereich der Energieinfrastruktur wird von SPÖ und ÖVP statt des großen Wurfs, für den es eine Zwei-Drittel-Mehrheit bräuchte, eine Schmalspurversion beschlossen. Ziel der EU-Verordnung Transeuropäische Netze wäre eine stärkere Einbindung der Bürger im Vorfeld von Genehmigungsverfahren beim Bau von Strom-, Gas- oder Ölleitungen. Damit sollten Verfahren beschleunigt werden.

Eine übergreifende, strategische Planung, wie sie in einer aus 2013 stammenden EU-Verordnung vorgeschrieben wird, gibt es bis auf weiteres nicht. "Wir waren sehr weit in den Verhandlungen mit SPÖ und ÖVP, die wurden dann von Regierungsseite gestoppt", bedauert die grüne Energie- und Umweltsprecherin Christiane Brunner. (ung, stro, 27.1.2016)