Wiens Immobilienbranche warnt vor einer "Wohnungskatastrophe" und fordert Erleichterungen beim Bauen, Sanieren und Vermieten.

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Am Mittwoch dieser Woche luden die Wiener Immobilientreuhänder in Person ihres Obmanns Michael Pisecky sowie von Bauträgersprecher Hans Jörg Ulreich zu einem Pressegespräch. Thema: "Investitionsanreize gegen Wohnungskatastrophe 2016". Die beiden Immo-Profis wollten darlegen, dass es für die Branche überhaupt kein Problem wäre, die Produktion von dringend nötigem neuem Wohnraum zu schaffen – "ganz ohne jede Förderung, einfach dadurch, dass man uns wirtschaften lässt", sagte Pisecky.

Tags zuvor hatte das Thema noch zusätzlich an Brisanz gewonnen – zumindest für die Immobilienbranche. Ziemlich überraschend für die allermeisten Beteiligten war da nämlich vom Ministerrat kurzerhand die diesjährige, für April geplante Index-Anpassung der Richtwertmieten ausgesetzt bzw. verschoben worden.

Keine Richtwerterhöhung

Vermieter von Altbauwohnungen werden die entsprechende Mietenerhöhung – es wären heuer rund 2,6 Prozent gewesen – nun erst Anfang April 2017 vornehmen können. Dann freilich – sofern sich die Regierung nicht wieder etwas einfallen lässt – gleich die Anpassung für drei Jahre, die dann zwischen drei und vier Prozent ausmachen dürfte (abhängig von der Jahresinflationsrate; siehe Artikel).

Pisecky und Ulreich zeigten für die Verschiebung naturgemäß kein Verständnis. "Da wird in beste hende Investitionen eingegriffen, es gibt keine Planungssicherheit mehr", so Pisecky. "Das ist die falsche Richtung." Profitieren würden davon nämlich "wieder nur die Privilegierten mit den Alt mietverträgen".

Genau diese "Uraltmieten" müsse man sich aber dringend ansehen, denn das herrschende System mit großzügigen Eintrittsrechten habe einen "Mietadel" geschaffen, der für Pisecky auch daran schuld ist, dass tausende geförderte oder kommunale Wohnungen mit sehr niedrigen Altmieten nicht aufgegeben, sondern nur sporadisch als Zweitwohnung genutzt oder überhaupt für die nachfolgende Generation aufgehoben werden. "Mit der sukzessiven Erhöhung dieser Mieten kann ein großer Teil der leer stehenden Wohnungen wieder auf den Markt gebracht werden", so Pisecky. "Diese Regelung soll alle Wohnungen betreffen, in denen niemand hauptgemeldet ist – also auch Gemeindewohnungen."

Wohnungsteilungen schwer möglich

Auch von diesen würden nämlich tausende nicht genützt werden, vermutet man in der Wirtschaftskammer. Um den starken Zuzug in die Bundeshauptstadt zu stemmen, bliebe deshalb nur der private Wohnungsmarkt übrig. Doch diesem würden – siehe Richtwertmieten – ständig nur Hürden aufgebaut, so die Immobilien-Profis.

Ulreich brachte dafür noch weitere Beispiele: An großen Wohnungen mit mehr als 130 m², die frei vermietbar sind, gebe es derzeit ein Überangebot. Es sei aber kaum möglich, diese in derzeit stark nachgefragte Kleinwohnungen zu teilen, weil diese dann unter den Richtwert fallen und man deshalb die Investitionskosten nicht erwirtschaften könne.

Und auch die Brandschutz-Auflagen im Neubau seien überzogen. Druckbelüftungsanlagen in Stiegenhäusern seien neben Brandschutztüren, Rauchmeldern, Feuerwehr-Steigleitungen etc. oft nur "der vierte Sicherheitsgurt", wegen der hohen Wartungsintensität aber oft für 25 Prozent der Betriebskosten verantwortlich.

Mietfrei statt Abschlag

"Sanierungsförderung brauchen wir gar nicht", so Ulreich weiter. Man wolle lediglich marktüblich vermieten dürfen. Er denkt dabei an eine Miete abhängig vom "Wohnwert", der wiederum von der Ausstattung abhängt.

Auch in Sachen Befristungsabschlag wüsste man eine Alternative: Drei mietfreie Monate für Mieter, deren Vertrag nicht verlängert wird. "Die Informationspflicht liegt beim Vermieter: Dieser muss ein Jahr vor Ablauf mitteilen, ob verlängert wird oder nicht." (mapu, 28.1.2016)