Für viele Österreicher ist der Zugang zu der Piratenseite Kinox.to gesperrt.

Foto: Screenshot/kinox.to

Für Justizminister Wolfgang Brandstetter ist der Fall klar. In der Beantwortung einer aktuellen parlamentarischen Anfrage von Neos-Abgeordneten hält er fest, dass "das bloße Ansehen von Urheberrechte verletzenden Inhalten im Internet (ohne Download) keine urheberrechtlich relevante Handlung" darstellt. Nutzer von Piratenportalen wie kinox.to müssen also nicht mit Strafverfolgung rechnen. Eine Sichtweise, die bisher nicht alle Vertreter der heimischen Filmwirtschaft teilten.

Technik unklar

Ergänzend bekräftigt er, dass Internet-Anbieter bestimmte Webseiten sperren müssen, "wenn diese überwiegend illegale Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material verbreiten". Der Minister untermauert seine Antwort mit Urteilen des Obersten Gerichtshofs und Vorgaben der EU. Mit welchen technischen Hilfsmitteln Provider Piratenseiten sperren müssen, ist allerdings noch nicht genau geregelt. Hier soll es noch 2016 eine Lösung geben.

Sperren vor Gericht durchgeboxt

In den letzten Jahren hat der Verein für Anti-Piraterie (VAP) in Österreich massiv Front gegen Streaming und Torrentseiten gemacht und tatsächlich auch Sperren von Seiten wie The Pirate Bay oder kinox.to vor Gericht durchgeboxt. Allerdings haben sich diese Zugangsbeschränkungen als Papiertiger erwiesen, da Nutzer immer wieder Wege zu den Seiten finden. Aber auch die Betreiber der Seiten reagieren auf die Sperren, so ist kinox.to nun unter kinox.tv erreichbar. (sum, 5.2.2016)