Gottfried Strasser ( 81) erinnert sich gut. An 1944, '45, als er nahe Mauthausen lebte, bei seinen Großeltern. Damals, nach der Befreiung des KZ Mauthausen im Mai '45, hätten immer wieder Freigelassene Hilfe gesucht. Auch daran, dass "auch Kriminelle aus dem KZ kamen", erinnert sich Strasser; einmal sei er selbst bei einem Vorfall dabei gewesen. Da habe ein Ex-KZ-Häftling seinem Vater einen Revolver vor die Nase gehalten. "So war das damals."

In den 70ern sei er dann Anklagevertreter gegen SS-Mann Johann Gogl gewesen (Freispruch); auch so habe er Einblick ins KZ Mauthausen bekommen. "Ich weiß mehr als andere, ich habe es selbst erlebt."

Warum Strasser das erzählt? Als Rechtsschutzbeauftragter der Justiz hat er die Einstellung des Verfahrens rund um je- nen Aula-Artikel geprüft, in dem man Mauthausen-Befreite "Landplage" und "Kriminelle" nennt. Die Einstellung war rechtens, sagt Strasser.

Und die Begründung der Staatsanwaltschaft (sinngemäß: Die tausenden Freigelassenen waren eine Belästigung für die Gegend)? Strasser: "Kritik an Staatsanwälten ist nicht meine Aufgabe, nur wenn ihr Vorgehen einen Fortführungsantrag rechtfertigt." Und Strasser betont: "Meine Entscheidung hat nichts mit meinen Erlebnissen zu tun."

Warum er sie dann erzählt? "Als historischen Hintergrund. Damit man den Inhalt des Artikels, um den es geht, versteht." Danke, wir haben verstanden. (Renate Graber, 9.2.2016)