Das ist Wasser auf die Mühlen der vielen EU-Kritiker, die gegen das Freihandelsabkommen TTIP mit den USA auftreten: Die Kanadier sind nicht zufrieden mit der Konzerngerichtsbarkeit, wie sie in dem mit der EU ausverhandelten Ceta-Abkommen vorgesehen ist.

Was der kanadischen Regierung missfällt: Im Ceta ist ein Streitschlichtungsverfahren für Konzerne verankert, mit dem sie im nordamerikanischen Freihandelsabkommen Nafta schon schlechte Erfahrung gemacht haben.

Eine Sonderbehandlung bei Streitfällen kann schnell zum Damoklesschwert für Staaten werden. Konzerne, das weiß man, sind gnadenlos beim Ausnutzen jeden Vorteils. Das macht in der Regel ihren Erfolg aus. So könnten kanadische Firmen bei einer aus ihrer Sicht drohenden Verschlechterung aufgrund eines neuen EU-Gesetzes (etwa mehr Umweltschutz oder stärkere Arbeitnehmerrechte) klagen. Und sie müssen sich dabei nicht der juristischen EU-Infrastruktur bedienen, sondern könnten sich eine Schiedsgerichtsstelle aussuchen.

Das kommt einer Auslieferung der EU-Staaten gegenüber ausländischen Konzernen gleich und wäre für die ortsansässige Wirtschaft eine Ungleichbehandlung.

Gut, dass die Kanadier bei Nafta schon schlechte Erfahrungen mit US-Konzernen haben machen dürfen. Oft wurde gesagt, dass Ceta der kleine böse Bruder von TTIP sei. Vielleicht ist es aber auch der vorbildhafte kleine Bruder. (Johanna Ruzicka, 22.2.2016)