Wien – Architekten, Statiker, Bautechniker und andere Ziviltechniker bekommen derzeit unangenehme Post von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA). Der Grund: Ihre Pensionen wurden 2013 vom Wohlfahrtsfonds der Kammer auf die SVA übertragen. Eingestuft wurden sie als "Jungunternehmer" mit der Mindesthöhe von rund 1.250 Euro pro Jahr.

Spätestens nach drei Jahren erfolgt dann die Bemessung der Pensionsbeiträge nach dem tatsächlichen Einkommen. Das liegt in der Regel deutlich darüber. Die Nachforderungen haben es in sich. Laut Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten werden bei einem Verdienst knapp unter der Höchstbemessungsgrundlage für 2013 und 2014 etwa 20.000 Euro vorgeschrieben. Dazu kommen 10.000 Euro wegen der Erhöhung der laufenden Beiträge.

Einige Hundert betroffen

Betroffen seien einige hundert Ziviltechniker, sagt der auf die Branche spezialisierte Steuerberater Martin Baumgartner. Vorwürfe an die SVA werden nicht erhoben: "Eigentlich sollte es allen klar gewesen sein, dass es hier zu einer Nachbemessung entsprechend des tatsächlichen Einkommens kommen wird. Für viele kommt die Nachzahlungshöhe nun aber doch sehr überraschend", heißt es in einer Sonderinformation der Kammer.

Baumgartner ergänzt, dass die Einstufung als "Jungunternehmer" vorgegeben war. Es gab also keine Handhabe dagegen. Gut beraten war, wer sich angesichts der absehbaren Nachforderung entsprechend Geld auf die Seite gelegt habe. Er verweist auf die Möglichkeit, die Nachzahlung zinsenfrei auf drei Jahre verteilen zu lassen. Die Antragsfrist endet am 31. März. (as, 23.2.2016)