Eisenstadt – Nach seiner Prüfung der Burgenländischen Landesholding Vermögensverwaltungs GmbH & Co OG (BVOG) übt der Burgenländische Landesrechnungshof (BLRH) im aktuellen Bericht massive Kritik. Im Hinblick auf die Summe der wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken stellt der BLRH das gesamte Geschäftsmodell der BVOG, einer Tochter der Burgenländischen Landesholding GmbH (BLh), infrage.

In der BVOG sind jene ursprünglich 225 Millionen Euro veranlagt, die das Land Burgenland 2006 als Erlös für den Verkauf von Landesbeteiligungen (u. a. 51 Prozent an der damaligen BEWAG, die Beteiligungs- und Liegenschafts GmbH (BELIG) und die Schloss Esterhazy Management GmbH) von der Burgenländischen Landesholding GmbH erhielt. Die BLh nahm ihrerseits drei Anleihen in der Gesamthöhe von 225 Millionen Euro mit einer Laufzeit von 30 Jahren auf, um den Anteilserwerb zu finanzieren.

39 Empfehlungen

Die 225 Millionen vom Verkaufserlös veranlagte das Land zunächst bei der damaligen Kommunalkredit Vermögensverwaltungs-GmbH & Co OG (KKVOG). 2012 wurde die KKVOG zur BVOG umfirmiert, der Wert der Anlage war inzwischen auf 232,7 Millionen Euro gestiegen. Nun wurde die Veranlagungsstrategie geändert: Statt das Geld wie bisher u.a. in Wertpapieren und Fonds anzulegen, sollten nun Kredite an Landestöchter – darunter die BELIG, die Wirtschaftsservice Burgenland AG (heute: Wirtschaft Burgenland AG, Anm.) sowie die Technologiezentren – vergeben werden.

Der Landes-Rechnungshof nahm die BVOG im Prüfzeitraum vom Abschluss der ersten Kreditverträge Ende März 2012 bis November 2015 unter die Lupe. Der 137-seitige Bericht listet schlussendlich 39 Empfehlungen auf.

Bonitätsprüfung erst nach Vergabe

Der Landes-Rechnungshof wirft die Frage auf, ob es sich bei den Kreditvergaben der BVOG nicht um bankenkonzessionspflichtige Kredit- und Einlagengeschäfte handle. Das Land Burgenland stützt sich hingegen auf ein Gutachten, wonach Bankgeschäfte innerhalb eines Konzerns nach dem Bankwesengesetz nicht konzessionspflichtig seien.

Der BLRH kritisierte, dass bei allen 13 von der BVOG vergebenen langfristigen Krediten die Prüfung der Bonität der Kreditnehmer erst nach der Vergabe erfolgt sei – ein nicht marktüblicher Vorgang, argumentierte der Landes-Rechnungshof. Die Ermittlung der Kreditzinssätze sei darüber hinaus "uneinheitlich und teilweise intransparent". Die BLh hielt dem entgegen, dass es sich bei den Kreditnehmern um "eigene, bestens bekannte Tochtergesellschaften" handle und daher nicht ein Prüfungsmaßstab angewendet werden müsste wie bei unbekannten, externen Unternehmen.

Unvereinbarkeiten

Größter Kreditnehmer im Ausmaß von 100 Millionen Euro ist laut Rechnungshofbericht die BLh selbst gewesen – und damit das eigene Mutterunternehmen, das als Mehrheitsgesellschafter der kreditvergebenden BVOG auch deren Geschäftsführung ausübte. Der Rechnungshof erblickte dabei Unvereinbarkeiten.

Wegen der "geringen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" einzelner Kreditnehmer sah der Landes-Rechnungshof die Rückzahlung als gefährdet an – eine Kritik, die von der BLh in ihrer Stellungnahme "definitiv nicht geteilt" wird.

Millionenzinsen

Kritisch angemerkt wird im Bericht außerdem, dass das Land Burgenland das alleinige Risiko für etwaige Verluste der BVOG bis zur Höhe von 225 Millionen Euro übernahm. Richtlinien für das veranlagte Vermögen seien erst erlassen worden, als die BVOG schon Kredite im Ausmaß von 190 Millionen Euro gewährt hatte.

Für die veranlagten Mittel habe das Land laut BLRH von der BVOG bisher jährlich rund sieben Millionen Euro erhalten. Die BLh habe jedoch bisher jährliche Anleihezinsen von rund acht Millionen Euro zahlen müssen. Als die Veranlagung noch über die KKVOG erfolgte, sei hingegen die Ausschüttung ans Land insgesamt höher gewesen als die Zinsen sowie das Haftungsentgelt. (APA, 25.2.2016)