In den Senaten wurde im Zuge einer Novelle des Universitätsgesetzes (UG) 2015 die Frauenquote auf 50 Prozent angehoben.

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Wien – Je höher die Sprossen auf der universitären Karriereleiter, desto geringer der Frauenanteil. Dieser Grundsatz gilt an den österreichischen Universitäten mittlerweile nicht mehr, wie ein Blick auf diverse Gender-Statistiken des Wissenschaftsministeriums zeigt. Vor allem auf Rektoratsebene ist der Frauenanteil massiv angestiegen, bei den wissenschaftlichen MitarbeiterInnen herrscht bald Halbe-Halbe.

2014 betrug der Frauenanteil bei den StudentInnen 53 Prozent und bei den Erstabschlüssen rund 61 Prozent. Bei den Zweitabschlüssen (v.a. Master, Doktorat, PhD) sind Frauen mit 49 Prozent dann bereits knapp in der Minderheit. Bei den drittmittelfinanzierten MitarbeiterInnen sinkt die Frauenquote dann auf 38,5 Prozent, während sie bei den wissenschaftlichen bzw. künstlerischen AssistentInnen wieder auf 46 Prozent ansteigt. Bei den ProfessorInnen erfolgt dann der Absturz auf nur mehr 23 Prozent.

40 Frauen sind Pflicht

Bei den Funktionen sieht es wieder ganz anders aus: Hier sind die Frauen an der Uni-Spitze besser vertreten als in "unteren" Leistungsfunktionen. Mittlerweile sind acht von 22 RektorInnen (36 Prozent) bzw. 40 von 78 VizerektorInnen (51 Prozent) Frauen. Bei den LeiterInnen von Organisationseinheiten in Lehre und Forschung (z.B. Institute) beträgt der Frauenanteil dagegen nur 23 Prozent.

In den Senaten liegt die Frauenquote bei derzeit 42 Prozent. Auch in den Habilitations-, Curricular- und Berufungskommissionen bewegt sich dieser Anteil um die 40 Prozent – dieser war allerdings durch eine Regelung im Universitätsgesetz (UG) vorgegeben. Demnach mussten den jeweiligen Kollegialorganen der Unis mindestens 40 Frauen angehören – ist dies nicht der Fall, kann der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen innerhalb einer Frist von vier Wochen die Einrede der unrichtigen Zusammensetzung dieses Organs an eine Schiedskommission erheben. Wird diese tatsächlich festgestellt, sind alle Beschlüsse des Gremiums ab der Einrede nichtig. Im Zuge einer UG-Novelle wurde die Quote 2015 auf 50 Prozent angehoben. (APA, 16.3.2016)