Sonja Steßl fordert eine Änderung im Beamtendienstrecht.

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Wien – Beamtenstaatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) spricht sich für eine Änderung im Beamtendienstrecht in Bezug auf sexuelle Belästigung aus. Künftig sollen nicht nur Beschuldigte, sondern auch die Betroffenen bei Vernehmungen ein Recht auf eine Vertrauensperson erhalten. Von 2010 bis 2015 hat es im öffentlichen Dienst insgesamt 40 Verfahren aufgrund sexueller Belästigung im Job gegeben.

"Grundsätzlich bietet das Beamtendienstrecht ausreichend Schutz und Möglichkeiten, sexuelle Belästigung und Mobbing im öffentlichen Dienst zu ahnen", erklärte Steßl in einem Statement gegenüber der APA. Es sei jedoch wichtig, dass in der ohnehin heiklen Verhandlungsatmosphäre nicht nur die Beschuldigten, sondern auch die am Arbeitsplatz Belästigten von einer Vertrauensperson begleitet werden und mit psychologischer Unterstützung aussagen können. Die Staatssekretärin will diese Änderung in die nächste Dienstrechtsnovelle einfließen lassen.

Betroffene sollen demnach das Recht bekommen, dass sie zur mündlichen Disziplinar-Verhandlung von Vertrauenspersonen begleitet werden können. Die Bestimmung soll ermöglichen, dass auf Verlangen der Zeugin die Anwesenheit einer Person ihres Vertrauens bei der Vernehmung gestattet wird. Dies habe vor allem bei sexuelle Belästigung Relevanz, da die mündliche Verhandlung im Verfahren vor der Disziplinarkommission grundsätzlich öffentlich sind. Auch dürfen bereits jetzt auf Verlangen der oder des Beschuldigten bis zu drei Bedienstete als Vertrauensperson anwesend sein.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst ist eine Dienstpflichtverletzung und nach disziplinarrechtlichen Vorschriften zu verfolgen. Bei sexueller Belästigung können sich Betroffene an eine Frauenbeauftragte oder an die Bundes-Gleichbehandlungskommission wenden. Im Fall einer sexuellen Belästigung wird diese wie in der Privatwirtschaft mit einem Mindestschadenersatz von 1.000 Euro geahndet. (APA, 4.3.2016)