Die Polizei kann nach einem Urteil die persönlichen Geräte der Hassposter beschlagnahmen

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Der rasante Anstieg an ausländerfeindlichen und aggressiven Kommentaren auf sozialen Netzwerken beschäftigt auch die deutsche Politik weiter. Am Donnerstag sollen die Justizminister der Bundesländer gemeinsam mit Bundesjustizminister Heiko Maas neue Lösungen im Kampf gegen Hetze im Netz erarbeiten. Als wirkungsvolle Methode im Kampf gegen Hassposter hat sich dabei in den vergangenen Monaten die Beschlagnahmung von Computern und Smartphones erwiesen.

Abgleich von Fotos

Wird verurteilten Hetzern ihr Gerät abgenommen, tue das "oft mehr weh als eine Geldstrafe", sagt der Sprecher der Münchner Staatsanwaltschaft zur Süddeutschen Zeitung. Die Einziehung von Laptop oder Handy sei ein "deutliches Signal". Die Behörde machte außerdem die Erfahrung, dass Hassposter oft auch ohne Kooperation mit Facebook ermittelt werden können. Wenn Nutzer ohne Klarnamen agieren, aber ein Foto von sich veröffentlicht haben, erfolgt etwa ein Abgleich mit den Passfotos im Einwohnermeldeamt. So können Übeltäter identifiziert werden.

Nicht alles strafbar

Allerdings gibt es eine ganze Reihe an Hürden, was die juristische Verfolgung von Hasspostings betrifft. So würden einmalige "charakterfremde" Äußerungen im Affekt nicht bestraft werden. Manche Postings, die zwar aggressiv sind und zur Gewalt aufrufen, seien laut SZ aber noch im Rahmen des Erlaubten – etwa, dass man "alle Politiker an die Mauer stellen und schießen" sollte.

Auch in Österreich ist der Justiz mit dem neuen Verhetzungsparagraphen ein stärkeres Mittel im Kampf gegen Hasspostings in die Hand gegeben worden. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖPV) hatte sich wiederholt für striktere Regeln gegen Hassposter ausgesprochen. Wie der STANDARD erfuhr, haben ein Großteil der Parlamentsparteien bereits Anzeige gegen ausfällige Nutzer erstellt. (fsc, 17.3.2016)