Salzburg – In den Gefängnissen würden zu viele Menschen sitzen, die gar nicht dort hingehören. Ein Haftaufenthalt mache aus Straffälligen vermehrt Wiederholungstäter. Denn: "Das Gefängnis resozialisiert nicht", sagt der deutsche Experte für Kriminal- und Sozialpolitik, Bernd Maelicke. Es könne im besten Fall auf eine Resozialisierung nach der Entlassung vorbereiten. Als Grund dafür sieht Maelicke die starke Subkultur in den Gefängnissen. Die negativen Einflüsse der Mitgefangenen würden dominieren und mögliche Erfolge von Behandlungsprogrammen gefährden.

Maelicke war als Ministerialdirigent 15 Jahre lang für die Gefängnisse in Schleswig-Holstein verantwortlich. Er ist der Meinung, mehr als die Hälfte der derzeit Gefangenen müsste nicht inhaftiert werden, wenn es um Gefährlichkeit, Sozialschädlichkeit oder Normverdeutlichung gehe.

Rund 40 Prozent der Häftlinge würden eine Freiheitsstrafe unter einem Jahr verbüßen. Das sei eine Klientel für ambulante Maßnahmen wie Fußfesseln oder gemeinnützige Arbeit. Diese seien viel effizienter, würden einen Rückfall und sogenannte "Drehtürhäftlinge", die immer wieder ins Gefängnis kommen, vermeiden. Bereits im ersten Jahr nach der Haft liege die Rückfallquote bei 40 Prozent, sagte Maelicke bei einer Tagung am Mittwochabend.

Elektronischen Hausarrest ausweiten

Der Verein Neustart, der Träger der Bewährungshilfe ist, lud zur Tagung in die neu errichtete Justizanstalt Puch ein. Für den Leiter von Neustart Salzburg, Johannes Bernegger, greifen die derzeitigen Maßnahmen zur Haftvermeidung noch zu kurz. Er befürwortet etwa, den elektronischen Hausarrest auszubauen. Dieser sei in Salzburg ein voller Erfolg. Seit der Einführung hätten nur 6,6 Prozent der Fußfesselträger den Hausarrest nicht vollendet.

Zudem solle häufiger, besonders bei jungen Erwachsenen, gemeinnützige Arbeit statt Haft verordnet werden. Sein dritter Vorschlag ist, in der Strafprozessordnung den Tatausgleich vor dem Urteil zu verankern. So könnten die Ergebnisse ins Urteil einfließen und eventuell zu einer Strafminderung führen. "Es geht nicht darum, den Vollzug zu kürzen, sondern jene, die in das Gefängnis gehören, besser behandeln zu können", sagte Bernegger. Dies gelinge nur durch den entsprechenden Betreuungsschlüssel.

Reform an Werthaltungen angepasst

Der Strafrechtsexperte Alois Birklbauer von der JKU Linz analysierte die jüngste Strafrechtsreform in Österreich. Er kam zu dem Schluss, dass diese besonders bei Erwachsenen keine Ansätze zur Haftvermeidung zeige. Vielmehr seien nur die Strafbestimmungen und -drohungen an gesellschaftliche Werthaltungen angepasst worden. Beim Gesetzwerdungsprozess hätten sich die repressiven Stimmen eher durchsetzen können. Trotz deutlich weniger Verurteilungen würden die Belagszahlen in österreichischen Gefängnissen steigen.

Einziger Lichtblick sei das reformierte Jugendgerichtsgesetz, sagte Birklbauer. Die Angleichung der Privilegien für junge Erwachsene bewertet der Strafrechtsprofessor positiv. Nur bei der halbierten Strafdrohung, die nur für Personen bis 18 Jahren gilt, habe man nachgegeben.

Versagen der Integrationspolitik kumuliert im Gefängnis

Als große künftige Herausforderung sieht Birklbauer den steigenden Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund in den Gefängnissen. Er habe die Befürchtung, "dass das Gefängnis zu einem Ort wird, wo das Versagen der Integrationspolitik kumuliert". Der Strafvollzug dürfe nicht der "Lückenbüßer der fehlenden Integrationspolitik" werden, gibt Birklbauer zu bedenken. (Stefanie Ruep, 18.3.2016)