Wer auf dem Stimmzettel für die Bundespräsidentschaftswahl stehen will, für den müssen bis zum heutigen Stichtag 6000 Staatsbürger eine Unterstützungserklärung am Gemeindeamt unterschrieben haben. Eine antiquierte Regelung: Sie ist zugeschnitten auf Parteikandidaten, die ihre Funktionäre aufs Amt schicken können. Der Aufstieg neuer Kandidaten, die von keiner Partei unterstützt werden, wird damit oft verhindert. Sicher: Die Bewegung rund um Irmgard Griss stellt eine Ausnahme dar – die auch dank zahlreicher Großspenden und einer professionell organisierten Kampagne funktioniert.

Selbstverständlich können nicht hunderte Namen auf den Stimmzetteln stehen; wer fürs höchste Amt im Staat kandidieren will, muss eine breite Unterstützung aus der Bevölkerung nachweisen. Doch eine Persönlichkeitswahl vertrüge auch zehn oder elf Kandidaten, eine notarielle Beglaubigung der Unterschriften würde reichen. Und wieso soll man nur einen Kandidaten unterstützen dürfen, wie es die derzeitige Rechtslage vorsieht? Abstimmen können die Wähler zwar nur einmal. Aber im Sinne der Pluralität soll man auch mehrere Kandidaturen unterstützen können.

Krasse Außenseiter scheitern auch an 6000 Unterschriften, die "nur" von einem Notar beglaubigt wurden. In seiner jetzigen Form nutzt das System der Unterstützungserklärungen nur gut organisierten Parteien. Leider liegt es an ihnen, es zu ändern. (Sebastian Fellner, 17.3.2016)