Kai Diekmann, Chefredakteur der "Bild"-Zeitung.

Foto: imago/Joachim Schulz

Im Oktober 2015 veröffentlichte die "Bild"-Zeitung auf einer Doppelseite in sozialen Netzwerken geäußerte Hetze inklusive Profilfotos und Klarnamen der Poster. Eine der betroffenen Personen ging dagegen vor und erwirkte nun eine einstweilige Verfügung, wie "Meedia" berichtet.

Erste Entscheidung aufgehoben

Dabei wurde im Dezember 2015 noch Axel Springer recht gegeben. Am Landgericht München entschied man, dass die Veröffentlichung des Fotos in Ordnung ging, da es von der Betroffenen selbst online gestellt wurde. Außerdem wurde die zeitgeschichtliche Bedeutung der Publikation so hoch angesehen, dass kein Einverständnis der Klägerin erforderlich war.

Am Oberlandesgericht München wurde die Persönlichkeitsrechteverletzung als schwerwiegender als die zeitgeschichtliche Relevanz angesehen. Außerdem wurde argumentiert, dass die Veröffentlichung auch ohne klar identifizierbare Bilder und Namen ihre Wirkung gehabt hätte.

Weitere Gerichtsprozesse möglich

Insofern hatte die Betroffene mit ihrem Antrag auf eine einstweilige Verfügung in letzter Instanz Erfolg. Ob sie nun auch eine Schmerzensgeldklage einreichen will, ist aber noch nicht klar. Auch Axel Springer hätte die Möglichkeit, ein Hauptsacheverfahren zu eröffnen.

Im Deutschen Presserat ging der "Pranger der Schande" noch vor dem ersten Urteil im Dezember durch. Die Veröffentlichung wurde mit der Begründung als ethisch vertretbar angesehen, dass es sich bei den Hasspostings nicht um private, sondern um klar politische Äußerungen in öffentlich einsehbaren Foren handelte. (red, 21.3.2016)