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Der Auftrag für die Fußfessel wurde neu ausgeschrieben: Im Sommer soll der neue Anbieter feststehen.

Foto: dpa/Fredrik von Erichsen

Wien – Gemunkelt wurde in Justizkreisen schon länger: Die Ausschreibung für die elektronische Fußfessel sei auf den bisherigen Betreiber, die Firma 3M, zugeschnitten, erzählen Kenner der Materie. Bis 8. März konnten sich Interessenten bei der Bundesbeschaffungs GmbH (BBG), die die Ausschreibung für das Justizministerium abwickelt, bewerben. Um ein paar Tage wurde dann noch verlängert.

Einer der größeren Anbieter im Bereich der privaten Sicherheitsdienstleistungen, der Konzern G4S, hat daran nicht teilgenommen. In einem Schreiben an die BBG, das dem STANDARD vorliegt, teilte die Geschäftsführung ihren massiven Unmut über die Ausschreibungsbedingungen mit.

Muss-Kriterium

Ein Muss-Kriterium bei der neuen Fußfessel ist nämlich nicht nur eine GPS-Lösung, sondern auch eine "technische Möglichkeit zur Alkoholkontrolle samt einem biometrischen Erkennungsverfahren". Mit letzterem müsse jederzeit feststellbar sein, dass die Alkoholkontrolle auch tatsächlich bei der überwachten Person vorgenommen wurde.

Explizit betont wird in der Ausschreibung, dass Zusatzgeräte oder -features wie Alkoholkontrolle oder biometrische Erkennungsverfahren "mit Abgabe des Letztangebotes verfügbar" sein müssen.

Knappe Frist

Diese Frist sei aber "dermaßen knapp, dass der ausschreibenden Stelle bewusst sein muss, dass der Kreis der potenziellen Bieter dadurch faktisch auf einen Bieter reduziert wird", wie G4S beklagt. Gemeint ist natürlich 3M. "Umso bedauerlicher" sei die Vorgangsweise der BBG auch, weil der neue Vertrag unbefristet gelten soll (der alte läuft mit Ende August aus).

Wie viele Anbieter sich beworben haben, will die Bundesbeschaffungs GmbH nicht kommunizieren. "Sonst haben wir keinen Verhandlungsspielraum", erklärt man dem STANDARD. Bei 3M bestätigte ein Sprecher, dass der Konzern ein Angebot gelegt habe. Das Unternehmen erlangte bereits vor zehn Jahren Bekanntheit, als man – neben der Firma Dräger – der damaligen Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (ÖVP) Millionen an Grippemasken verkaufte.

Rechnungshofkritik

Für Diskussionen hatte auch bereits die erste Fußfessel-Ausschreibung vor sechs Jahren gesorgt. Der Rechnungshof kritisierte später den selbst auferlegten Zeitdruck. Durch die Entscheidung, nur drei statt fünf Bietern zur zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens zuzulassen, sei der "Wettbewerb und damit die Möglichkeit, ein wirtschaftlich und technisch besseres Ergebnis zu erzielen", unnötig eingeschränkt worden.

Die nunmehrige Ausschreibung wird in Justizkreisen jedenfalls mit Spannung beobachtet. Zum einen darf der neue Betreiber mit einem Ausbau der Fußfessel rechnen. Im Justizministerium nämlich wird seit geraumer Zeit darüber nachgedacht, ob nicht die Voraussetzungen gelockert werden sollen.

Bis 18 Monate

Bisher darf sie nur bei Haftstrafen bis zu zwölf Monaten gewährt werden, künftig könnten es 18 Monate sein. Laut Ausschreibung wird dem Justizministerium demnach auch die Möglichkeit eingeräumt, künftig bis zu 2.000 Geräte abzurufen (im Vorjahr waren es rund 1.000).

Zum anderen wird die Fußfessel als möglicher Türöffner für weitere Aufträge im Sicherheitsbereich gesehen. Zur Erinnerung: Das Schubhaftzentrum im steirischen Vordernberg wird bereits teilweise von privaten Sicherheitskräften betrieben – damals kam G4S zum Zug. (Günther Oswald, 23.3.2016)