Sitzenbleiben? Abgeschafft. Noten? Wer will, der kann. Chef im Landesschulrat? Jeder, der formal zum Bund gehört. Der erste Teil der Bildungsreform freut sich auf die Begutachtung – fast exakt fünf Monate, nachdem sich SPÖ und ÖVP angeblich auf einen großen Wurf geeinigt haben. Der kann zwar einiges, aber nicht genug.

Jedem der eingangs erwähnten Reformvorhaben muss man nämlich ein großes Aber anfügen. So soll es zwar grundsätzlich keine Klassenwiederholungen mehr geben. Aber: nur in den ersten drei Volksschuljahren und nur, wenn die Lehrerkonferenz nicht doch noch "ungenügende" Leistungen feststellt. Außerdem nur da, wo's niemandem wehtut: bei den Tafelklasslern.

Ja, um das starre Notenkorsett abzulegen, kann der Umweg über den Schulversuch entfallen. Aber: Nur wenn die fortschrittlicheren Eltern durchsetzungsstark sind, und nur, wenn es ihnen gelingt, ihre Schulpartner davon zu überzeugen, dass ein "Du genügst den Ansprüchen nicht" zu wenig ist.

Ja, die Macht über den Behördenchefsessel wandert dem Gesetz nach zum Bund. Aber: Wer als Landesbediensteter das Amt anstrebt, muss nichts weiter tun, als sich vom bisherigen Job karenzieren zu lassen. Ob sich Loyalitäten zum alten Dienstgeber auch auf Pause schalten lassen?

Im Gesetz finden sich gute Ansätze. Leider hat der Mut zu mehr Konsequenz gefehlt. Immerhin: Gesicht gewahrt! (Karin Riss, 7.4.2016)