Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek begrüßt den deutschen Vorstoß, sexistische Werbung zu verbieten.

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Wien – Nach den Plänen der deutschen Bundesregierung soll sexistische Werbung verboten werden. Justizminister Heiko Maas möchte laut einem "Spiegel"-Bericht künftig Plakate und Anzeigen verbannen, die Frauen oder Männer auf Sexualobjekte reduzieren.

Zustimmung zu der Initiative kommt von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ). Sie kann sich eine ähnliche Regelung für Österreich vorstellen: "Ich begrüße den Vorstoß aus Deutschland, sexistische Werbung zu verbieten. Ich setze mich seit Jahren für die Bekämpfung der sexistischen Werbung ein", sagt Heinisch-Hosek zum STANDARD.

Im aktuelle Regierungsprogramm sei die Bekämpfung von Sexismus in Werbung und Medien eine "sehr wichtige politische Forderung", so Heinisch-Hosek. Einen Baustein sieht sie in der Installierung des Antisexismusbeirats, der seit 2011 beim Werberat angesiedelt ist.

Sensibilisierung der Werbewirtschaft hält die Frauenministerin weiter für notwendig, denn: "Im Jahr 2013 betrafen 47 Prozent aller Beschwerden beim Werberat die geschlechterdiskriminierende Werbung, im Jahr 2014 waren es 21 Prozent. Die Tendenz ist im neuen Jahr wieder stark steigend: 2015 waren es 38 Prozent." Wie berichtet war der Werberat 2015 mit 284 Beschwerden konfrontiert, 168 davon führten zu Entscheidungen.

Im Streitfall vor Gericht

Wie so ein Verbot in Deutschland aussehen könnte, wird derzeit debattiert. Geplant ist demnach eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Im Streitfall würde ein Gericht die Entscheidung treffen.

Ablehung kommt von Agenturseite. Der deutsche Agenturverband GWA will "entschlossen dagegen vorgehen, eine weitere sinnlose Freiheitseinschränkung zu akzeptieren", kündigt Ralf Nöcker, Geschäftsführer des Gesamtverbands Kommunikationsagenturen GWA, gegenüber wuv.de an.

Werberat gegen Verbote

Auch der heimische Werberat kann dem deutschen Vorstoß nichts abgewinnen: "Auch in Österreich kennen wir Vorstöße dieser Art. Prinzipiell setzt sich der Österreichische Werberat bereits seit Jahren gegen Werbeverbote ein, und gerade in diesem sensiblen Bereich kann ein gesetzlich geregeltes Verbot nicht zielführend sein", sagt Präsident Michael Straberger zum STANDARD.

Die Gründe dafür seien vielschichtig. "Das beginnt bereits bei der Definition von 'Geschlechterdiskriminierung'. Was für die einen bereits die Toleranzgrenze überschreitet, ist für die anderen kein Problem." Exemplarisch dazu könne die Diskussion über Stereotype in der Werbung herangezogen werden, dabei "scheiden sich die Geister bereits seit Jahren".

Gesetze starr und unflexibel

Straberger: "Darüber hinaus unterliegt das Thema Geschlechterdiskriminierung einer Dynamik, die fast jährlich neue Aspekte und Erkenntnisse aufwirft. Im Sinne einer Selbstregulierung können diese neuen Entwicklungen zeitnah diskutiert und relativ leicht in einen Ethikkodex integriert werden. Gesetze sind in ihrer Ausrichtung starr und unflexibel. Was bringt also ein Gesetz, das nächstes Jahr bereits veraltet ist?"

Es gehe um eine notwendige intensive Auseinandersetzung mit der Thematik. "Aus der gängigen Praxis des Werberats gesprochen, dass wir die Teilaspekte von diskriminierender Werbung permanent diskutieren", sagt Straberger. Und diese permanente Auseinandersetzung schaffe Akzeptanz, Sensibilisierung und Bereitschaft zur Umsetzung. "Ein Gesetz schafft Ablehnung und Verweigerung. Auch in der Exekution sind Gesetze völlig sinnlos, weil sie für die Kurzlebigkeit von Werbung keinen Effekt bringen." (Oliver Mark, Astrid Ebenführer, 12.4.2016)