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Der Internet Ombudsmann hat 2015 5.428 Beschwerden bearbeitet.

Foto: AP Photo/dpa, Oliver Berg

Wer im Internet auf Probleme stößt, kann sich in Österreich beim Internet Ombudsmann melden. Die Einrichtung des Konsumentenschutzministeriums und der Arbeiterkammer meldete für vergangenes Jahr 5.428 Fälle. 2014 waren es knapp über 6.000. Dabei handelte es sich meist um Vertragsprobleme, falsch ausgewiesene Gratis-Angebote und Probleme bei der Lieferung. Aber auch überzogene Forderungen nach Urheberrechtsverletzungen kommen immer wieder vor.

Vertragsstreitigkeiten am häufigsten

Von allen gemeldeten Fällen seien 86 Prozent erfolgreich bearbeitet worden. Die durchschnittliche Schadenshöhe pro Fall beziffert die Meldestelle auf 224 Euro. In 48,2 Prozent der Fälle ging es demnach um Vertragsstreitigkeiten. Also etwa ungewollte automatische Vertragsverlängerungen, Probleme mit dem Rücktrittsrecht und Unklarheiten über das Zustandekommen. Hauptsächlich komme das bei Angeboten wie Partnerbörsen, Reisebuchungen, E-Mail-Services oder Erotik-Abos vor.

Abo-Fallen nehmen zu

Auf 12 Prozent kommen vermeintliche Gratis-Angebote, bei denen Nutzer nach Registrierung eines vermeintlich kostenlosen Dienstes Mahnungen erhalten. Der Internet Ombudsmann geht davon aus, dass es 2016 noch mehr Streitfälle um solche Abo-Fallen geben wird. Insbesondere gebe es aktuelle viele Beschwerden über habibi.de, profi-kochrezepte.de und maps-24.info. Wer solche Mahnungen erhält, sollte nicht bezahlen sondern Beschwerde erstatten, rät die Einrichtung. Fast gleichauf liegen mit 8,2 bzw. 8.1 Prozent Lieferprobleme und Verletzung von Datenschutz oder Persönlichkeitsrechten.

Hohe Abmahnkosten

Sehr gering ist der Anteil an Streitigkeiten aufgrund von Urheberrechtsverletzungen. Sie machen laut Aussendung nur 3 Prozent aus. Auffällig seien hier allerdings die hohen Forderungen. "Immer noch erreichen zahlreiche Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen von vorwiegend deutschen Rechtsanwälten. Auch wenn diese Urheberrechtsverletzungen meist tatsächlich stattgefunden haben und somit unstrittig sind, werden oft deutlich überhöhte Forderungen gestellt", heißt es in der Aussendung. So sei in einem Fall eine Zahlung von 2.500 Euro verlangt worden, weil ein Nutzer ein Foto in einer privaten Verkaufsanzeige verwendet hatte. Rechtmäßig wären allerdings nur 400 Euro gewesen.

Seit 9. Jänner ist der Internet Ombudsmann staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle. Die Meldestelle verweist für Beschwerden auch auf ihre Watchlist Internet, auf der über aktuelle Betrugsfälle informiert wird. (red, 18.4.2016)