Aus Wählersicht war die Ankündigung von vier Bundespräsidentschaftskandidaten, die Herkunft ihrer Wahlkampfbudgets erstmals eine Woche vor der Wahl offenzulegen, ein großer Fortschritt. Wenn man weiß, welche Personen und Firmen bestimmte Kandidaten unterstützen, kann die Wahlentscheidung viel einfacher werden. Grober gesagt: Man weiß, welchen Gruppen die Kandidaten zu Dank verpflichtet sind.

Sieht man die Offenlegungen der Kandidaten genauer an, ergibt sich jedoch ein anderes Bild: Gebuchte Plakatflächen und Inserate wurden entweder noch nicht bezahlt oder noch nicht verbucht und deswegen auch noch nicht als Spenden von ÖVP und SPÖ an ihre Kandidaten abgerechnet. SPÖ-Kandidat Rudolf Hundstorfer bestätigt das: In Wahrheit seien die Ausgaben – und somit die Spenden der SPÖ – höher. Natürlich aber folge man dem unterzeichneten Abkommen auf Punkt und Beistrich.

Während die Kampagnen von Irmgard Griss und Alexander Van der Bellen schon seit Wochen laufend Spenden offenlegen, wird in der Veröffentlichung der Hundstorfer-Kampagne lapidar darauf hingewiesen, dass möglicherweise "Spenden von Einzelpersonen an die Wahlbewegung Rudolf Hundstorfers über die Sozialdemokratische Partei Österreichs" abgerechnet wurden.

Für die Wähler heißt das: Private Spenden konnten erst recht wieder über Parteien umgelenkt werden. Die vollständigen Spenderlisten und die wahre Höhe der Spenden der Parteien – also die schlussendlichen Wahlkampfkosten – werden erneut, wenn überhaupt, erst nach der Wahl bekannt werden.

Dem Wortlaut des Fairnessabkommens wird durch die vorhandenen Offenlegungen sicher Genüge getan. Dem Geist des Abkommens, den Wählern mehr Einblick zu geben, könnte jedoch mit etwas gutem Willen besser entsprochen werden. Einfache Zwischenabrechnungen und das etwas frühere Begleichen von Rechnungen können für die erfahrenen Betriebswirte in den Parteien keine Hexerei sein. Schlussendlich haben wohl alle Kandidaten – und auch die Kandidatin – den Anspruch, als Bundespräsidenten die Verfassung nicht nur auf Punkt und Beistrich, sondern auch im Geist zu vertreten. (Markus Hametner, 19.4.2016)