Meischberger zeigte sich erleichtert, sieben Jahre politisch motivierter Verfolgung durch die Justiz seien zu Ende.

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Wien – Die Staatsanwaltschaft hat fünf Tage Zeit, um Widerspruch gegen die drei Freisprüche einzulegen. Staatsanwalt Gerald Denk gab Mittwochmittag nach der Urteilsverkündung keine Erklärung ab, er verließ wortlos den Saal. Zuvor hatte der Schöffensenat unter Vorsitz von Michael Tolstiuk das Urteil über die "Münchner G'schicht" verkündet: Freisprüche für die zwei Vorstandsmitglieder der Porr-Tochter UBM und den früheren FPÖ-Politiker Walter Meischberger, der UBM den Tipp über den anstehenden Verkauf eines Hotels in München gegeben haben will und für diese Dienstbarkeit fast zwei Jahre danach mit 500.000 Euro netto honoriert wurde. Die Freisprüche sind nicht rechtskräftig.

Bei der Urteilsbegründung zählte der Richter ziemlich viele Zweifel auf, die den Senat zum Freispruch bewogen haben: Im Zweifel sei der Schöffensenat "dazu gelangt, dass wir nicht feststellen konnten, dass es einen Tipp gegeben hat".

Zweifel schürte auch der Vorhalt der Anklage, dass die Verkaufsabsicht im Jänner 2003 "allgemein bekannt war", denn es habe nur eine "kleine Ausschreibung" gegeben, bei der gezielt Investoren angesprochen wurden; zumindest lag kein Beweismittel gegen eine Ausschreibung für "selektierte Investoren" vor. "Es gibt zwar Ungereimtheiten, aber wir konnten nicht feststellen, ob ein Angebot nicht schon vorher existiert hat", sagte Tolstiuk.

Vermittlungsleistung

Nicht widerlegt werden konnte demnach auch, dass von der nach Deutschland expandierenden UBM bereits 2003 eine Provision von 700.000 Euro einkalkuliert worden war. "Daher gehen wir von Dienstlichkeit aus. Dass es dann nur 600.000 Euro wurden und warum, konnten wir auch nicht widerlegen", legte der Richter dar. Eine Vermittlungsleistung Meischbergers hat demnach stattgefunden und die übliche Provision sei von UBM im Jahr 2005 von drei auf zwei Prozent herunterverhandelt worden.

Dass das Geld erst nach dem Hotelankauf in München floss, das aber just zu dem Zeitpunkt, als das Finanzministerium in Wien die Aussiedlung der Finanzverwaltung in ein UBM-Gebäude in der Wiener Brehmstraße paktiert hatte, mag ein auffälliges Indiz sein. Ein Beweis ist es nicht. Zumal die Justiz die Ermittlungen gegen den damals zuständigen Finanzminister Karl-Heinz Grasser einstellte; übrig blieben in der Causa Brehmstraße nur die UBM-Chefs und des Finanzministers strategischer Berater, Meischberger.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft war in ihrer Anklageschrift davon ausgegangen, dass es sich beim Hotelprojekt um ein Scheingeschäft gehandelt und Meischberger keine Leistung erbracht habe.

Puzzle erweckt Zweifel

"Das Puzzle erweckt ausreichend Zweifel, dass das, was die Staatsanwaltschaft den Angeklagten zur Last legt, nicht verurteilt werden kann", sagte Tolstiuk und schloss die Verhandlung. Meischberger zeigte sich erleichtert, sieben Jahre politisch motivierter Verfolgung durch die Justiz seien zu Ende. (ung, 20.4.2016)