Wien – Das Kinderbetreuungsgeld wird auf neue Beine gestellt: Aus den vier Pauschalvarianten soll nach den Plänen der Regierung ein flexibles "Konto" werden. Die einkommensabhängige Variante bleibt aber. Neu ist ein Partnerschaftsbonus, wenn sich Vater und Mutter die Betreuung annähernd zu gleichen Teilen ausmachen. Auch kommt der Papa-Monat namens "Familienzeit", aber ohne Rechtsanspruch.

Gleich vorweg: Das einkommensabhängige Kindergeld bleibt in der bisherigen Form bestehen. Es gab aber bisher auch vier Pauschalmodelle: 12+2 Monate (1.000 Euro/Monat), 15+3 Monate (800 Euro), 20+4 (624 Euro) und 30+6 (436 Euro). In Summe ergibt das letztlich unterschiedliche Beträge von 14.000 bei der kürzesten bis 15.696 Euro bei der längsten Variante.

Diese Pauschal-Modelle sollen nun zu einem Kindergeld-Konto verschmelzen. Die Bezugsdauer kann flexibel zwischen rund 12 und 28 Monaten für einen Elternteil bzw. zwischen rund 15,5 und 35 Monaten für beide Elternteile gewählt werden. Es handelt sich also nur um eine leichte Verkürzung der bisher möglichen maximalen Bezugsdauer von 36 Monaten, wenn beide Eltern beim Kind bleiben. Der reservierte Teil für den zweiten Elternteil, in der Regel die Väter, wird von 16 auf 20 Prozent angehoben.

Unabhängig von der Bezugsdauer erhalten Eltern eine Gesamtsumme, sie beträgt maximal 15.449 Euro. Dazu kommen noch 1.000 Euro Partnerschaftsbonus (je 500 Euro für beide Elternteile), wenn man sich die Betreuung 50:50 oder zumindest 60:40 aufteilt. Neu gegenüber dem ursprünglichen Entwurf ist aber, dass der Partnerschafts-Bonus nun auch fürs einkommensabhängige Kindergeld gilt.

Die Höchstsumme für das neue Konto liegt also bei 16.449 Euro inklusive Partnerschaftsbonus. Ausbezahlt wird monatlich – es geht also nicht, das Geld auf einmal zu bekommen.

Auch ein Wechsel ist möglich: Die gewählte Dauer kann ein Mal verändert werden, und zwar bis rund drei Monate vor Ablauf der ursprünglich beantragten Anspruchsdauer. Um den Übergang von der Betreuung vom einen zum anderen Elternteil zu erleichtern, ist es künftig auch möglich, dass man ein Mal bis zu 31 Tage parallel Kindergeld bezieht.

Für Alleinerziehende wird das Kindergeld in besonderen Härtefällen um drei Monate (derzeit zwei Monate) verlängert sowie die Einkommensgrenze um 17 Prozent auf 1.400 Euro erhöht.

Ebenso gleich bleiben die Regelungen, wenn man während des Kindergeld-Bezugs arbeitet: Ein Zuverdienst von bis zu 60 Prozent der Letzteinkünfte ist auch beim Kindergeld-Konto möglich. Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld beträgt die Zuverdienstgrenze ab 2017 6.800 Euro.

Neu – und zwar sowohl für das "Konto" als auch für die einkommensabhängige Variante – ist die Möglichkeit, "Familienzeit" in Anspruch zu nehmen. Dabei handelt es sich im Grunde um den von der SPÖ lange geforderten "PAPA-MONAT". Väter können demnach direkt nach der Geburt ihres Kindes zwischen 28 und 31 Tage lang durchgehend zuhause bleiben und bekommen dafür eine Pauschalsumme aus dem Kindergeld von 700 Euro (gilt auch für gleichgeschlechtliche Partner).

Es besteht volle Kranken- und Pensionsversicherung. Rechtsanspruch auf die "Familienzeit" gibt es freilich keinen, der Arbeitgeber muss zustimmen. Ein besonderer Kündigungsschutz – wie etwa im Mutterschutzgesetz – ist im Gesetz zum Papa-Monat auch nicht vorgesehen. Betroffene Väter könnten aber wegen Diskriminierung nach dem ohnehin geltenden Gleichbehandlungsgesetz klagen.

Gelten sollen die Neuerungen für Geburten ab 1. März 2017. (APA, 26.4.2016)