Fazit des Workshops: Flüchtende sollten möglichst gut über ihre Rechte informiert werden. Dazu bedürfe es einer Sensibilisierung beziehungsweise Schulung von Polizei und RichterInnen.

Foto: iStock/linephoto

Dem "weiblichen Gesicht der Flucht" widmete sich am Montag ein Workshop des Bruno-Kreisky-Forums für internationalen Dialog in Wien. Laut dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) lag der Anteil der Frauen und Kinder unter den nach Europa geflohenen Menschen im Jänner 2016 bei 55 Prozent, knapp mehr als die Hälfte (50,3 Prozent) der syrischen Flüchtlinge sind Frauen.

In der von Viola Raheb kuratierten Veranstaltung ging es um die Sichtbarmachung der aktuellen Situation von weiblichen Flüchtlingen in der Krisenregion, auf der Fluchtroute, auf europäischer und österreichischer Ebene. Über veränderte Genderrollen unter Flüchtenden sprachen Roula El Masri, Programmdirektorin für Gleichberechtigung des Resource Center for Gender Equality ABAAD aus dem Libanon und Beatrix Bücher-Aniyamuzaala, Koautorin der aktuellen Care-Studie über die Situation syrischer Frauen.

Sexualisierte Gewalt

Zur rechtlichen Situation von Schutz- und Asylsuchenden unter besonderer Berücksichtigung von Genderfragen gab es Input von Melissa Flemming, Sprecherin des UN-Flüchtlingshilfswerks und Anna Sporrer, Vizepräsidentin des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes. Ziel der Veranstaltung war die Erarbeitung von Empfehlungen zum Schutz von Frauen, die in ihren Herkunftsländern oder auf der Flucht in einem größeren Ausmaß Opfer von sexualisierter Gewalt werden als Männer, wenngleich, wie betont wurde, auch jene davon betroffen sind.

In der Folge ging es um die Erarbeitung von Empfehlungen, wie Erfahrungen von Gewalt und daraus folgende Traumata weiblicher Flüchtlinge angemessen in Asylverfahren berücksichtigt werden können. Die Definition eines "Flüchtlings" laut Genfer Konvention kennt nämlich keine Genderaspekte, genannt werden Verfolgung aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität oder politischen Gründen. Einzig die Zugehörigkeit zu einer speziellen sozialen Gruppe biete eine legistische Möglichkeit, auf die spezifische Situation von Frauen oder LGBT-Menschen (Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender) einzugehen. Darauf beziehe sich Paragraf 3 (1) des Österreichischen Asylgesetzes von 2005.

Erste Befragung entscheidend

Das Problem dabei: Frauen wissen in den allermeisten Fällen nicht von diesen Möglichkeiten. Anders gesagt: Sie geben in der ersten Befragung durch die Polizei in Österreich zum Beispiel sexuelle Übergriffe als Fluchtgrund nicht an. Oft sind sie verunsichert, haben Angst vor Uniformierten oder Scham, gegenüber Männern so heikle Themen wie sexualisierte Gewalt anzusprechen. Dabei ist es entscheidend, bereits im ersten Gespräch mit den Behörden alles möglichst genau darzustellen. Eine nachträgliche Ergänzung ist aufgrund der legistischen Situation fast unmöglich.

Die Folgerungen, die in den ExpertInnenworkshops daraus gezogen wurden: Flüchtende sollten möglichst gut über ihre Rechte informiert werden. Dazu bedürfe es einer Sensibilisierung beziehungsweise Schulung von Polizei und RichterInnen. Viele weibliche Flüchtende wüssten auch nicht um die Tatsache, dass sie laut Paragraf 20 (1) des Asylgesetzes aus dem Jahr 2005 das Recht haben, von einer Person des gleichen Geschlechts befragt zu werden. Das gilt auch für bei Übersetzung, für Frauen müssten also Dolmetscherinnen zur Verfügung stehen. Allein schon die Frage "Möchten Sie mit einer Person Ihres Geschlechts sprechen?" könne für traumatisierte Frauen extrem hilfreich sein. Die Conclusio der ExpertInnen: Qualifizierte Rechtsberatung in allen Phasen des Asylverfahrens und Sensibilisierung aller Beteiligten auf genderspezifische Erfordernisse sind notwendig. (Tanja Paar, 10.5.2016)