Ärzte und Patienten würden unter Generalverdacht gestellt, sagt die Ärztekammer zu den neuen Richtlinien.

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Wien – Die Ärztekammer mobilisiert weiter gegen das "Mystery Shopping" in Arztpraxen, also die seit Jahresbeginn erlaubte Betrugskontrolle durch verdeckte Ermittler der Sozialversicherung. Vizepräsident Johannes Steinhart warnte in einer Pressekonferenz am Montag vor einem "Spitzelsystem" und der "DDR 2.0". Unter dem Titel "Spione zerstören Vertrauen" startet die Kammer nun eine Infokampagne.

Zusammen mit den jüngst erlassenen Richtlinien der Sozialversicherung handle es sich bei dem Gesetz um einen Angriff auf das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Beide würden unter Generalverdacht gestellt: Die Mediziner unter jenen der falschen Abrechnung, die Patienten unter den Verdacht der erschlichenen Krankmeldungen.

Verfassungsgericht soll entscheiden

Dem Staat bringe all das nicht viel, so Steinhart. Er verwies auf exakt 1.695,79 Euro, die der Wiener Gebietskrankenkasse 2014 an Schaden durch E-Card-Betrug entstanden seien.

Was die Ärzte besonders stört: Die Mystery Shopper agierten unter dem Auftrag, durch bewusst vorgetäuschtes Verhalten beim Arzt einen falschen Eindruck zu erwecken, um zu sehen, wie er reagiert. Selbst der Polizei oder den Verfassungsschützern sei so ein Vorgehen nicht erlaubt. Die Kammer will die Regelung daher vor den Verfassungsgerichtshof bringen und eine Rücknahme erreichen.

Ausweiskontrolle

In einer Informationsoffensive werden die Ärzte nun aufgefordert, künftig die Identität von ihnen unbekannten Patienten mittels Ausweis festzustellen. In Zweifelsfällen sollen sie die betreffenden Personen – etwa für Krankmeldungen – an die zuständige Krankenkasse verweisen. Die Patienten sollen mittels Folder und Wartezimmer-TV-Spots darüber informiert werden.

Die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) setzt schon seit 2011 Testpatienten zur bei Kassenärzten ein. 14 Mal wurde seither geprüft, in elf Fällen erhärteten sich die Verdachtsmomente, teilte der Hauptverband der Sozialversicherungsträger am Montag anlässlich der neuerlichen Ärztekammer-Proteste mit. Drei Kassenverträge wurden mittlerweile rechtskräftig gekündigt.

Es ging um Krankenstandsschummeleien und die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen, so der Hauptverband. In einem Fall musste der Testeinsatz abgebrochen werden, da sich der Vertragspartner zu dieser Zeit in Untersuchungshaft befunden habe. In den vergangenen sechs Monaten habe das Mystery Shopping zu zwei Vertragskündigungen geführt. Ein Fall befinde sich im Instanzenzug, im zweiten Fall ende das Vertragsverhältnis mit Ende Juni.(APA, 30.5.2016)