Der umstrittene Mitfahrdienst Uber hat in Deutschland und Frankreich vor Gericht Schlappen erlitten. Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) bestätigte am Donnerstag das Verbot des umstrittenen Fahrdienstes UberPOP in Deutschland. Im Nachbarland Frankreich wurden Uber und zwei seiner Manager wegen illegaler Transport-Dienstleistungen verurteilt. Bei beiden Gerichtsterminen ging es um die Fahrtenvermittlung über UberPOP, bei der sich zahlungswillige Mitfahrer mittels App mit privaten Fahrern kurzschließen. Dafür verlangt Uber einen Teil des vereinbarten Tarifs. In Deutschland und in Frankreich bietet das US-Unternehmen den Dienst inzwischen nicht mehr an. UberPOP wurde auch von Gerichten in Italien und Spanien für illegal erklärt.

In der Berufungsverhandlung in Frankfurt folgte Richter Roland Vorbusch in wesentlichen Punkten den Argumenten des Verbundes Taxi Deutschland, der gegen Uber geklagt hatte. Damit bleibt Uber weiter untersagt, Fahrdienste mit Fahrern zu vermitteln, die keine Beförderungslizenz haben. Das OLG ließ aber eine Revision gegen das Urteil zu. Im März 2015 hatte das Landgericht Frankfurt den Fahrdienst in Deutschland verboten. Nun wurde in der zweiten Instanz verhandelt.

Befürchtungen

Weltweit laufen Taxigesellschaften Sturm gegen den Mitfahrdienst. Sie fürchten erhebliche Geschäftseinbußen durch den neuen Wettbewerber aus Kalifornien. Uber gilt als Vorreiter der aufstrebenden Branche von Online-Mitfahrdiensten. Die Gesellschaft offeriert ihr Angebot nach eigenen Angaben mittlerweile weltweit in mehr als 470 Städten, wird aber in vielen Märkten immer wieder gerichtlich ausgebremst.

Zu der Berufungsverhandlung erklärte Uber, diese habe keinerlei Einfluss auf das Geschäft in Deutschland. UberPOP sei bereits vor mehr als einem Jahr eingestellt worden. Das Unternehmen konzentriere sich jetzt ausschließlich auf seine lizenzierten Vermittlungsdienste. Bei diesen Angeboten arbeite Uber nur mit konzessionierten Chauffeurdiensten sowie mit Fahrern zusammen, die einen Personenbeförderungsschein besitzen. Für Taxi Deutschland sagte Rechtsanwalt Herwig Kollar: "Wir sind erfreut über die Entscheidung und auch sehr zuversichtlich, sollte es zu einem Revisionsverfahren kommen."

In Frankreich verdonnerte ein Pariser Strafgericht das Unternehmen zur Zahlung von 800.000 Euro. Europachef Pierre-Dimitri Gore-Coty und Frankreich-Geschäftsführer Thibaud Simphal müssen wegen irreführender Geschäftspraktiken 30.000 beziehungsweise 20.000 Euro zahlen. Allerdings folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft nicht in allen Punkten. Sie hatte gefordert, Uber den Betrieb in Frankreich vollständig zu verbieten. Die EU-Kommission warnte erst kürzlich vor extremen Geschäftsbeschränkungen für den Mitfahrdienst. (Reuters, 9.6.2016)