Wien – Die Volksanwaltschaft hat in der Causa des Lungenfacharztes Gernot Rainer, der die Stadt Wien klagt, weil der KAV seinen Vertrag nicht verlängert hatte, einen "Missstand in der Verwaltung" geortet. "Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Personalakte keine Feststellungen enthält, die eine negative Beurteilung rechtfertigen", sagte Volksanwalt Günther Kräuter (SPÖ) am Freitag.

Der Volksanwaltschaft würden keine Informationen vorliegen, die eine Ablehnung der Übernahme des Arztes in ein unbefristetes Dienstverhältnis rechtfertigten. Rainer sei im Gegenteil sehr positiv bewertet worden. Die vom KAV angeführte "fehlende Identifikation mit den Gesamtinteressen der Dienststelle und der Stadt Wien" könne die Volksanwaltschaft nicht nachvollziehen.

Kritik an Firma müsse möglich sein

Kräuter sprach sich für die Abschaffung der Identifizierungsklausel aus. Diese sei "anachronistisch und sollte keinen Platz in einem Mitarbeiterbeurteilungsbogen haben". Trotz Treueverpflichtung sei es in einem Dienstverhältnis nicht verboten, auch Kritik am Unternehmen zu üben.

Die Volksanwaltschaft hatte im Februar ein Prüfverfahren der Causa eingeleitet. Grundsätzlich sei aber strikt zwischen einem Gerichtsverfahren und der Prüfung der Volksanwaltschaft zu unterscheiden, betonte Kräuter.

Prozess gegen Stadt Wien begonnen

Vergangene Woche hat der von Rainer angestrebte Prozess gegen die Stadt Wien am Arbeitsgericht begonnen. Rainer war bis Ende April im Otto-Wagner-Spital tätig. Der Mediziner klagt, weil der KAV (Krankenanstaltenverbund) – eine Stadt-Unternehmung – seinen Vertrag nicht verlängert hatte. Rainer vermutet politische Motive infolge seines gewerkschaftlichen Engagements und will nun ein unbefristetes Dienstverhältnis erstreiten. Die Stadt argumentiert, dass Rainer bis zuletzt in einem zeitlich von vornherein klar begrenzten Ausbildungs- und keinem Dienstverhältnis gestanden habe. (APA, 10.6.2016)