Was wurde nicht getrommelt gegen den sogenannten "Pograpschparagrafen": Männer müssten zittern, nach dem Tanzen im Gefängnis zu landen. So schrillte es aus Kommentaren, als vor einem Jahr das Verbot sexueller Belästigung ausgedehnt wurde. Und heute? Sind die Kritiker erstaunlich stumm, wenn es darum geht, Tatverdächtigen sogar DNA-Proben abzunehmen.

Die vorliegende Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes birgt weitere grundrechtliche Gefahrenstellen: Die Polizei soll aggressives Verhalten abstrafen können, auch wenn dadurch weder jemand bedroht noch eine Amtshandlung behindert wird. Warum das nicht aufregt? Daran war die Regierung beteiligt: Anstatt sechs waren nur zwei Wochen Begutachtung vorgesehen – neun Arbeitstage. Für Einzelpersonen mag das ausreichen; für Gremien, die sich für eine Stellungnahme erst beraten müssen, ist das zu wenig – noch dazu in einem derart heiklen Bereich.

Warum überhaupt die Eile? Die Novelle vor dem Sommer durchzupressen hat weniger reale als mediale Gründe: Im Boulevard kochten Horrorstorys über die Wiener U-Bahn-Linie U6 hoch. Nachdem das Justizministerium – ganz ohne Begutachtung – das Gesetz gegen Dealer verschärft hatte, will nun das Innenministerium zeigen: Seht, wir tun auch etwas. Das Gesetz gilt aber nicht nur entlang der U6, sondern im gesamten Staatsgebiet. Und zwar auch dann noch, wenn die Horrorstorys längst vergessen sind. (Maria Sterkl, 14.6.2016)