London – Der Europäische Gerichtshof hat eine Klage der EU-Kommission gegen Großbritannien in der Frage des Kindergeldbezugs von ausländischen EU-Bürgern zurückgewiesen. Großbritannien dürfe verlangen, dass Bezieher von Kindergeld und der Steuergutschrift für Kinder ein Recht auf Aufenthalt in Großbritannien haben, erklärte der Gerichtshof in seinem Urteil. Das sei zwar eine mittelbare Diskriminierung, der nötige Schutz der Finanzen des Aufnahmelandes rechtfertige aber eine solche Vorgangsweise.

Laut dem Urteil spricht nichts dagegen, dass ein EU-Land die Gewährung von Sozialleistungen an erwerbslose EU-Bürger davon abhängig macht, dass sie die Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Aufenthalt im Aufnahmeland erfüllen. Das bedeute zwar eine Ungleichbehandlung, diese könne aber "durch ein legitimes Ziel wie etwa die Notwendigkeit, die Finanzen des Aufnahmemitgliedslandes zu schützen, gerechtfertigt werden" – sofern sie nicht über das hinausgehe, was zum Erreichen dieses Ziels erforderlich sei.

Der britische Premier David Cameron hatte die Frage des EU-Austritts mit Forderungen in der Migrationspolitik verknüpft. So sollen Bürger anderer EU-Staaten in Großbritannien erst nach vier Jahren Wohngeld, Kindergeld und andere Leistungen beanspruchen können. (APA, 14.6.2016)