Es gibt nur wenige Ämter in Österreich, für die ein Alterslimit gilt. Doch Höchstrichter dürfen nicht älter als 70 Jahre alt sein. Gerhart Holzinger, Präsident des Verfassungsgerichtshofs, hatte am 12. Juni Geburtstag – seinen 69. Er muss daher Ende 2017 in Pension gehen. Damit ist er nicht der einzige Verfassungsrichter, der dann das Höchstgericht verlässt. Auch sein Kollege Rudolf Müller wird im nächsten Jahr seinen 70. Geburtstag feiern.

Im Haus auf der Wiener Freyung residieren 14 Höchstrichter, davon fünf Frauen, und sechs Ersatzmitglieder – an der Spitze Präsident Holzinger und seine Vize Brigitte Bierlein. Für diese beiden Funktionen hat die Regierung das Vorschlagsrecht. Holzinger war – wie auch seine Vorgänger Karl Korinek und Ludwig Adamovich jun. – zuvor Höchstrichter. Es gilt als wahrscheinlich, dass sein Nachfolger wieder aus den eigenen Reihen kommt.

Vorschlagsrecht nach Proporz

Die Hälfte der Verfassungsrichter und der Ersatzmitglieder werden von der Bundesregierung nominiert. Für die andere Hälfte haben Nationalrat und Bundesrat das Vorschlagsrecht.

Ist die Regierung am Zug, folgen die Koalitionsparteien dem gelebten Proporz und wechseln sich ab. Demnach wäre jetzt die ÖVP mit der Nominierung des höchsten Höchstrichters an der Reihe. Das bedeutet aber nicht, dass die vorgeschlagenen Juristen den Parteien direkt zuzuordnen sind. Ob im nächsten Jahr dann ein ähnliches Szenario wie bei der Nominierung des Rechnungshofpräsidenten droht, lässt sich noch nicht sagen. Fest steht aber, dass die öffentliche Verhandlung das Höchstgericht aus seinem Schattendasein in das Bewusstsein der Bevölkerung geholt hat. Ein öffentliches Hearing wünschen sich daher nicht nur die Oppositionsparteien. (mte, 21.6.2016)