Wien – Die evangelische Kirche verteidigt die in Österreich geltende Regelung für religiöse Feiertage. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) war zum Schluss gekommen, dass diese gegen die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie verstoße, da etwa am Karfreitag nur einzelne Gruppen wie Protestanten dienstfrei hätten. Synodenpräsident Peter Krömer kontert, eine Abschaffung würde Minderheitsrechte verletzen.

"Die Einführung des Karfreitags als gesetzlicher Feiertag – im Sinne der Arbeitsruhebestimmungen – für Evangelische hat unter anderem mit dem Grundrecht der Religionsfreiheit in Verbindung mit dem grundrechtlichen Schutz von Minderheiten, auch von religiösen Minderheiten, zu tun", meint Synodenpräsident Krömer im "Evangelischen Pressedienst".

Wesentlich für die religiöse Minderheit

Er beruft sich dabei auf die EU-Grundrechtecharta und die Österreichische Bundesverfassung. Der Synodenpräsident erinnerte an den Stellenwert des Karfreitags, der für die Identität der Evangelischen als religiöse Minderheit in Österreich wesentlich sei. Krömer bemängelt außerdem, dass unter der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie beziehungsweise dem in Österreich umgesetzten Gleichbehandlungsgesetz religiöse Minderheiten benachteiligt würden: "Das unionsrechtliche Diskriminierungsrecht benachteiligt in verschiedenen Bereichen im Endergebnis vor allem religiöse Minderheiten."

Im gegenständlichen Fall stelle sich daher auch die Frage, inwieweit das Antidiskriminierungsrecht in das Grundrecht der Religionsfreiheit – vor allem der Religionsfreiheit von religiösen Minderheiten – eingreifen dürfe.

Der Karfreitag ist in Österreich ein gesetzlicher Feiertag für Angehörige der Evangelischen Kirche A.B. und H.B., der Evangelisch-methodistischen Kirche sowie der Altkatholischen Kirche. Konfessionslose und Angehörige anderer Religionsgemeinschaften müssen an diesem Tag arbeiten. In Ländern mit einem größeren Anteil an Evangelischen, wie etwa in Deutschland, ist der Karfreitag für alle gesetzlicher Feiertag. (APA, 23.6.2016)