Die Debatte über die Vor- und Nachteile des Freihandels ist in Österreich in einer intellektuellen Sackgasse gelandet. Der öffentliche Fokus liegt fast ausschließlich auf der Investitionsgerichtsbarkeit, was schade ist, weil hier ein Thema überbewertet wird.

In zahlreichen internationalen Abkommen ist geregelt, dass Investoren gegen Gesetze eines ausländischen Staates vor einem Schiedsgericht klagen dürfen. Die Kritiker dieses Systems sprechen von Privatjustiz auf Kosten der Bürger. Als Beleg führen sie diverse Konzernklagen gegen Regierungen an. Das Problem an dieser Argumentation war schon immer, dass eine Klage wenig über die Qualität eines Rechtssystems aussagt. Um sich wirklich ein Bild machen zu können, muss man auf einen Richterspruch warten.

Ein solcher Spruch ist nun in einem vielbeachteten Investitionsverfahren ergangen. Die Klage des Tabakgiganten Philip Morris gegen Uruguay wurde von einem Washingtoner Schiedsgericht abgewiesen. Der ergangene Schiedsspruch basiert auf einer umfassenden und klugen juristischen Abwägung. Philip Morris hatte wegen diverser Anti-Raucher-Gesetze in Uruguay geklagt. Die Schiedsrichter sahen keine Grundlage in der Argumentation des Konzerns und sprachen Uruguay jedes Recht zu, die Gesundheit seiner Bürger zu schützen. Die Schiedsgerichte können also auch grundvernünftige und hochwertige Entscheide treffen. Auch das muss einmal gesagt werden. (András Szigetvari, 10.7.2016)