Wien – Die umstrittenen türkischen Demonstrationen in Wien haben via FPÖ-Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer ein altes Thema wieder aufgebracht, die austro-türkischen Doppelstaatsbürgerschaften. Ob und wie viele es gibt, ist reine Spekulation. Die österreichischen Behörden haben nämlich keinerlei Einblick, wenn die Türkei Österreichern eine zweite Staatsbürgerschaft verleiht.

Hofer hatte jüngst – ohne Belege – in der "Tiroler Tageszeitung" gemeint, er gehe von einer sehr großen Anzahl an Personen aus, die über solch "illegale" Doppelstaatsbürgerschaften verfügen. Diesen müssten sie aberkannt werden. Zusätzlich fordert er mittlerweile überhaupt ein Aussetzen der Einbürgerung von Türken, bis Ankara kooperiert.

Keine Möglichkeit zur Überprüfung

Im Innenministerium meint man zur Thematik, dass sich bei konkreten Verdachtsfällen die Behörden – zuständig sind die Länder – darum kümmern. Allerdings gibt es für die österreichischen Stellen gar keine Möglichkeit der Überprüfung, da die Türkei nicht bekanntgibt, wenn sie einem Österreicher eine zweite Staatsbürgerschaft ermöglicht. Das heißt, es könnten nur eine Handvoll sein, aber theoretisch auch tausende.

Neu und auf Österreich begrenzt ist die Diskussion nicht. Deutschland hat schon vor über einem Jahrzehnt darauf gedrängt, von Ankara eine Liste der Deutschen türkischer Herkunft zu erhalten, die wieder die türkische Staatsangehörigkeit annehmen. Denn in Deutschland ist damit genau wie in Österreich der Verlust der Staatsbürgerschaft und damit natürlich auch des Wahlrechts verbunden. Das passierte auch mehreren tausend Personen, nachdem die Türkei Namen solcher illegaler Doppelstaatsbürger bekanntgegeben hatte.

Wahlrecht als Motivation

Tatsächlich hat die doppelte Staatsbürgerschaft aus unterschiedlicher Hinsicht ihren Reiz. Es geht einerseits um die Verbundenheit zum Herkunftsland, andererseits auch darum, dass man sich die Visa bei der Einreise erspart. Schließlich ist eben auch das Wahlrecht in der alten Heimat durchaus eine Motivation für viele Türken, sich ihre "alte" Staatsbürgerschaft zur neuen dazu zu holen. Denn wer sich in Österreich einbürgern lässt, verliert ex lege seinen früheren Pass.

Bei der letzten türkischen Parlamentswahl waren 90.000 in Österreich lebende Türken stimmberechtigt. Rund 45 Prozent machten von ihrem Stimmrecht – zumeist zu Gunsten der Regierungspartei AKP – Gebrauch. Ob darunter auch Doppelstaatsbürger waren, ist nicht feststellbar. Derzeit leben rund 300.000 Menschen mit türkischen Wurzeln in Österreich, gut 116.000 haben die türkische Staatsbürgerschaft. Eingebürgert wurden im Vorjahr knapp 1.000 Türken.

Doppelstaatsbürgerschaft für Leistungen für Österreich

Legal zu einer Doppelstaatsbürgerschaft zu kommen, ist nicht einfach. Kein Problem ist es, wenn der Staat befindet, dass die von der Person "bereits erbrachten und von ihr noch zu erwartenden Leistungen" im Interesse der Republik liegen, was in der Regel nur für Künstler, Sportler, Wissenschafter oder Wirtschaftsgrößen gilt. Ebenfalls möglich ist ein zweite Pass laut Staatsbürgerschaftsrecht, wenn die Person die Staatsbürgerschaft durch Abstammung erworben hat und "in ihrem Privat- und Familienleben ein für die Beibehaltung besonders berücksichtigungswürdiger Grund vorliegt".

Wird der Antrag auf Doppelstaatsbürgerschaft abgelehnt, hat die Behörde kundzutun, dass die Person im Falle des Erwerbes der fremden Staatsangehörigkeit aus dem österreichischen Staatsverband ausscheidet – sprich, man muss sich entweder/oder entscheiden. (APA, 21.7.2016)