Linz – Im seit Jahren währenden Rechtsstreit um verschwundene Schiele- und Klimt-Bilder hat jetzt der Oberste Gerichtshof (OGH) die Stadt Linz zur Zahlung von 8,21 Mio. Euro plus vier Prozent Zinsen an die Erben der Kunstmalerin Olga Jäger verurteilt. Das berichtete das "Neue Volksblatt" am Mittwoch. Trotz dieses Entscheids des Höchstgerichtes könnte der Fall damit aber noch immer nicht erledigt sein.

1951 hatte die damalige Eigentümerin Olga Jäger ein Gemälde von Gustav Klimt sowie drei Bilder von Egon Schiele an die Neue Galerie der Stadt Linz (heute Lentos) verliehen. Als die Erben 2006 den Leihschein aus dem Nachlass einlösen wollten, waren die Werke nicht mehr auffindbar. Die Nachkommen klagten zuerst nur in einem Fall. 2011 sprach ihnen der Oberste Gerichtshof für die Schiele-Zeichnung "Paar" 100.000 Euro zu.

Aufgekündigte Bilderleihe

In einer weiteren Klage ging es um die drei anderen Bilder – die Klimt-Zeichnung "Zwei Liegende" sowie Schieles Aquarell "Junger Mann" und dessen Ölgemälde "Tote Stadt". Diesmal bekamen die Erben vom Oberlandesgericht Linz 8,21 Millionen Euro plus Zinsen zugesprochen, woraufhin die Stadt in Revision ging. Sie verweigert die Zahlung, da die Bilder angeblich Fälschungen und damit wertlos seien. Der OGH kam jedoch zu der Ansicht, dass dies eine Unterstellung sei. "Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei 8.210.000 EUR samt 4 Prozent Zinsen seit 12. 6. 2015 binnen 14 Tagen zu Handen des Klagevertreters zu zahlen", heißt es.

Dennoch könnte die Causa damit noch nicht ausjudiziert sein. Laut der Stadt Linz hat die Vizedirektorin des Lentos erst vor einigen Tagen ein Schriftstück gefunden, wonach die Mutter der Erben bereits 1990 die Bilderleihe aufgekündigt hat. Damit wäre die erste 16 Jahre später eingebrachte Klage verjährt. Aufgrund dessen hat die Stadt beim Landesgericht zwei Wiederaufnahmeklagen zur Neubeurteilung der Verjährungsfrage eingebracht. Die Vorprüfung ist am Laufen. (APA, 27.7.2016)