In jüngst veröffentlichten Umfragen liegt der freiheitliche Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer zum Teil deutlich vor Alexander Van der Bellen, der die vom Verfassungsgerichtshof aufgehobene Stichwahl vom Mai dieses Jahres mit einem Vorsprung von 30.000 Stimmen relativ knapp gewonnen hatte. Es ist also gut möglich, dass die neuerliche Stichwahl am 2. Oktober anders ausgehen wird. Das wird nicht nur vom Wahlkampf der beiden Kandidaten abhängen, da werden auch die aktuellen Themen und die allgemeine Stimmungslage eine Rolle spielen.

Das Unbehagen mit der Entscheidung des Höchstgerichts, den Wahlgang wegen Unregelmäßigkeiten beim Auszählen der Stimmen wiederholen zu lassen, ist nach wie vor groß, vor allem auch deshalb, weil es keinerlei Hinweise gab, dass es zu Manipulationen gekommen war.

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim fordert nun die Einführung der Dissenting Opinion am Verfassungsgerichtshof. Das Abstimmungsergebnis publik zu machen und auch andere, vom Erkenntnis abweichende Stellungnahmen einzelner Richter zuzulassen, ist keine neue, aber eine demokratiepolitisch wichtige Forderung. Eine fundierte Diskussion über den Entscheid ist nur möglich, wenn alle Argumente öffentlich gemacht werden. So viel Transparenz muss der Verfassungsgerichtshof aushalten. Sonst wird jene Autorität untergraben, die auch das Höchstgericht für die Akzeptanz seiner Entscheidungen braucht. (Michael Völker, 1.8.2016)