Justizsprecher Albert Steinhauser und Parteichefin Eva Glawischnig präsentierten ihre Vorschläge am Mittwoch

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Der US-amerikanischen Feministin und Autorin Jessica Valenti droht ein Nutzer damit, ihre fünfjährige Tochter zu vergewaltigen. "Ghostbusters"-Star und Comedian Leslie Jones wird von einer Welle an frauenfeindlichen und rassistischen Tweets überflutet. In der Causa "Gamergate" werden dutzende Frauen in der Videospielbranche bedroht und beleidigt. Diese Beispiele sind nur ein kleiner Ausschnitt aus der Masse der Vorfälle, bei denen Frauen im Netz attackiert werden, oftmals mit sexualisierten Hasspostings.

Frauen sollen "mundtot gemacht werden"

Die Grünen wollen nun eine Gesetzesnovelle vorlegen, die sich dezidiert gegen den Hass auf schutzwürdige Gruppen und Minderheiten richtet. "Wir sehen, dass Politikerinnen, Journalistinnen, aber auch Helferinnen und einfache Diskussionsteilnehmerinnen angegriffen werden", sagte Grünen-Obfrau Eva Glawischnig am Mittwoch bei einer Pressekonferenz. Frauen würden aus dem öffentlichen Raum gedrängt und "mundtot" gemacht werden, denkt Glawischnig. Auch sie selbst sei wiederholt das Ziel von Hasspostings geworden.

"Ich habe das Privileg, mit einem Team zu arbeiten und Juristen an meiner Seite zu haben", sagte Glawischnig. Deshalb könne sie mittels Privatklagen gegen Hassposter vorgehen – 34 derartige Verfahren wurden bereits geführt. Insgesamt wurden daraus übrigens 4.000 Euro für wohltätige Zwecke generiert. Aber: Einfache Nutzerinnen sind in einer anderen Position wie die grüne Klubobfrau und Parteichefin. Denn auf dem Weg der Privatklage droht immer auch die Möglichkeit, bei einer Niederlage vor Gericht auf den Prozesskosten sitzenzubleiben.

Beleidigungen sollen Ermächtigungsdelikt werden

Deshalb wollen die Grünen nun Beleidigungen zu einem sogenannten "Ermächtigungsdelikt" machen. Das heißt, dass künftig Staatsanwälte das Delikt verfolgen, wenn die Anzeigesteller diesen Wunsch äußern. Bislang sei das Opfer "in die Rolle des Staatsanwalts gedrängt worden", sagt der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser. Denn damit Staatsanwälte aktiv werden, musste bislang eine "gefährliche Drohung" oder eine "Verhetzung" vorliegen.

Beide Delikte umfassten allerdings die meisten Hasspostings im Netz kaum. So muss bei einer "gefährlichen Drohung" eine konkrete Drohung vorliegen. Wer jemandem wünscht, dieser "gehöre" beispielsweise erschossen oder vergewaltigt, macht sich nach bisheriger Auslegung dieses Delikts nicht strafbar. Bei der Verhetzung müsse hingegen das "Ausmaß des Aufstachelns ordentlich groß sein", sagt Steinhauser.

Keine Öffnung für alle Beleidigungen

Die Grünen plädieren nun dafür, dass der Paragraf der "Beleidigung" erweitert wird. Gruppen, die gemäß Verhetzungsparagraf geschützt sind, sollen die Möglichkeit erhalten, Beleidigungen auch durch die Staatsanwaltschaft verfolgen zu lassen. Dabei handelt es sich etwa um Frauen, LGBTQ-Personen oder ethnische Minderheiten.

Sprich: Ein weißer, heterosexueller Österreicher, dem jemand den Tod wünscht, erhält diese Möglichkeit vorerst nicht – es sei denn er wird wegen seiner Heterosexualität attackiert. De facto nutzen Hassposter bei Männern andere "Schwachpunkte" als Geschlecht oder Ethnie, um sie zu beleidigen. "Eine spätere Öffnung" sei laut Steinhauser aber "durchaus denkbar". Der Grund dafür, diesen Paragrafen auf geschützte Gruppen zu beschränken, liegt darin, dass diese am öftesten Opfer von Hasspostings werden. Von der Meinungsfreiheit seien Beleidigungen übrigens nicht geschützt, sagt Glawischnig: Diese ende dort, wo das Strafrecht beginne.

Gespräche mit Justizministerium

Bis Herbst soll eine Gesetzesnovelle in Zusammenarbeit mit anderen Parteien vorliegen. Steinhauser denkt, dass Justizminister Wolfgang Brandstetter durchaus "offene Ohren" für sein Anliegen habe. So haben die Regierungsparteien unlängst eine Initiative gegen Hass im Netz gestartet. Kampagnen seien laut Glawischnig allerdings "zu wenig". Sie wünscht sich, dass auch andere Politikerinnen Initiativen gegen Frauenhass im Netz setzen. (Fabian Schmid, 3.8.2016)