Wien – Beamten-Gewerkschaftschef Fritz Neugebauer hält der Forderung von Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) nach verstärkter Aufnahme von Migranten in den öffentlichen Dienst die rechtliche Erfordernis der Staatsbürgerschaft entgegen. In der neuen Ausgabe des Mitgliedermagazins der GÖD betont Neugebauer, dass die Umsetzung der Duzdar-Idee "nur auf Basis des Rechtsstaates möglich" sei.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) verweist auf Paragraf 42 des Beamtendienstrechtsgesetzes, wo es heißt: "Verwendungen, die ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraussetzen, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sind ausschließlich Beamten mit österreichischer Staatsbürgerschaft zuzuweisen. Solche Verwendungen sind insbesondere jene, die 1. die unmittelbare oder mittelbare Teilnahme an der Besorgung hoheitlicher Aufgaben und 2. die Wahrnehmung allgemeiner Belange des Staates beinhalten."

Duzdar will Menschen mit Migrationshintergrund fördern

Für Neugebauer macht es "nun einmal das Wesen des Rechtsstaates aus, das die herrschenden gesetzlichen Regelungen jede Entscheidungsfindung begleiten". Auf das Thema der Staatsbürgerschaft werde man also "auch in Zukunft in Fragen wie diesen ein entsprechendes Augenmerk richten müssen", schreibt der GÖD-Vorsitzende. Gleichzeitig attestiert er Duzdar, dass es der frischgebackenen Staatssekretärin bereits gelungen sei, Bewusstseinsbildung zu erreichen.

Duzdar hatte vor rund drei Wochen im APA-Interview angekündigt, verstärkt Menschen mit Migrationshintergrund aufnehmen zu wollen, sofern die Qualifikation stimme. Die Staatssekretärin verwies darauf, dass Diversität Unternehmen erfolgreicher mache und in einer immer heterogener werdenden Gesellschaft Migranten auch die Kompetenzen etwa der Polizei stärken könnten. (red, 8.8.2016)