Robert Stein, Wahlleiter des Innenressorts, geht davon aus, dass es bei "unter 1000" schadhaften Wahlzetteln bleibt und hofft, dass sich die Klebestreifen nicht noch zu einem späteren Zeitpunkt auflösen.

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Wien – Die Erleichterung dürfte im Innenministerium groß gewesen sein. Die Anzahl der schadhaften Wahlzettel für die Präsidentschaftswahl am 2. Oktober hält sich wohl in Grenzen. Robert Stein, Wahlleiter des Innenressorts, gab am Dienstag Entwarnung: "In der Früh hat es so ausgesehen, als würden es unter 1000 bleiben, und ich gehe davon aus, dass es unter 1000 bleiben." Dienstagabend wurde vom Innenministerium dann mitgeteilt, dass nach einer abschließenden Überprüfung durch die Gemeinden die Zahl der schadhaften Wahlkarten nun bei rund 500 liegt. Die Zuständigen in den Gemeinden seien auch weiterhin dazu angehalten, vor dem Verschicken der Wahlkarten diese auf eventuelle Schäden zu prüfen und nur intakte Wahlkarten zu verwenden.

Ins Rollen kam die Sache vergangenen Freitag, als eine Wahlkarte mit schadhaftem Klebestreifen aufgetaucht war. Bei stichprobenartigen Kontrollen durch die Gemeinden waren dann an die 1000 schadhafte Kuverts gemeldet worden. Wahlleiter Stein hofft nun, dass sich die Klebestreifen nicht noch zu einem späteren Zeitpunkt auflösen. Briefwähler sollten diesmal jedenfalls besonders aufmerksam sein.

Muss man die Wahlkarte selbst prüfen?
Wer eine eidesstattliche Erklärung unterschrieben hat, kann die Wahlkarte nicht mehr retournieren, sagt Verfassungsjurist Konrad Lachmayer. Insoweit bestehe auch eine "Kontrollverantwortung" des Einzelnen. Denn wer nicht prüft und unterschreibt, kann also nicht mehr gültig wählen. "Nachdem aber eine Umtauschmöglichkeit besteht, wenn die unbrauchbare Wahlkarte nicht zugeklebt oder unterschrieben wurde, gibt es die Möglichkeit, das Problem zeitgerecht zu lösen", sagt Lachmayer, der die Überprüfung der "Brauchbarkeit" für "eine angemessene Verantwortung eines Staatsbürgers" hält.

Es sei allerdings gesetzlich nicht genau definiert, ab wann eine Wahlkarte aufgrund von Beschädigung als ungültig zu werten ist, erläutert der Innsbrucker Verfassungsjurist Karl Weber: "Wenn sie nicht zugeklebt ist, ist sie wahrscheinlich ungültig, ist sie nur nicht vollständig verschlossen, muss das die jeweilige Wahlkommission entscheiden."

Könnte die Wahl verschoben werden?
Das geht in diesem Fall gar nicht, sagt Lachmayer. Er verweist auf das Bundespräsidentenwahlgesetz, das nur im Falle des Todes eines Wahlwerbers nach der Frist zur Abgabe der Unterstützungserklärungen einen solchen Schritt zulässt: "Dies bedeutet, dass Fehler erst in einer Anfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof geltend gemacht werden können."

Sein Kollege Weber widerspricht, wenn auch nur theoretisch: "Es muss natürlich möglich sein, eine Wahl zu verschieben, auch wenn das nicht genau geregelt ist. Ist es aus welchem Grund auch immer einfach nicht möglich, die Wahl abzuhalten, hat die Realität das Gesetz eingeholt." Der Verfassungsjurist betont aber, dass eine Wahlverschiebung mit sehr großem Aufwand verbunden wäre, den Beschluss darüber müsse die Bundesregierung fassen.

Sollte die Briefwahl besser abgeschafft oder ausgesetzt werden?
Verfassungsjurist Lachmayer meint, dass "über die generelle Problematik der Briefwahl durchaus diskutiert werden kann", weist aber darauf hin, dass "der Verfassungsgerichtshof die Zulässigkeit der Briefwahl mehrfach als verfassungskonform bestätigt hat". Durch die Briefwahl würden aber neue Herausforderungen entstehen, da in die Wahlgesetze viele zusätzliche detaillierte Bestimmungen aufgenommen wurden.

Lachmayer: "Nachdem der Verfassungsgerichtshof in Hinblick auf die Einhaltung der Wahlbestimmungen sehr restriktiv prüft, wird es immer schwieriger, eine korrekte Wahl durchzuführen. Das entscheidende Kriterium bleibt dann nur mehr die Relevanz des Fehlers für das Wahlergebnis." Die Problematik von strukturellen Fehler steige "aufgrund der Vielzahl der gesetzlichen Vorgaben für die Briefwahl".

Wie werden die Wahlbeisitzer auf den kommenden Wahlgang vorbereitet?
Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) präsentierte am Dienstag einen Leitfaden zur korrekten Abwicklung der Wiederholung der Bundespräsidentenwahl. Für Wahlbeisitzer wurde darüber hinaus ein eigenes Schulungs- und E-Learning-Tool entwickelt, das über die Homepage des Ministeriums abgerufen werden kann. Für Wähler, die Fragen haben, steht eine Hotline unter 0800/20 22 20 zur Verfügung. (Peter Mayr, Katharina Mittelstaedt, 7.9.2016)